Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler. Im Artikel 65 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) werden unsere Aufgaben beschrieben.

Sollten Sie Fragen, Wünsche und Anregungen haben, welche die Schule betreffen, stehen Ihnen unsere Klassenelternsprecher/innen oder die Elternbeiratsvorsitzenden zu einem Gespräch zur Verfügung. Wir werden uns dann um Klärung bzw. Lösung Ihres Anliegens bemühen.