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Bünde
Gertrud und Norbert Jehle

Unter dem Begriff “Bünde” versteht man die Schönstätter Bundesgemeinschaften. Ihre Gemeinschaftsform (>>Schönstatt, Struktur) geht zurück auf die Gründungszeit des SchönstattWerkes (>>Schönstatt, Geschichte). Die >>Marianische Kongregation entwickelte während des Ersten Weltkrieges eine so genannte “Außenorganisation” zum Zweck der Sicherung des religiösen Lebens und Strebens unter den widrigen Umständen des Krieges. Nach dem Krieg führte das Drängen der Mitglieder der Außenorganisation, die nicht am Ort Schönstatt lebten, zu einer sinngemäßen Fortsetzung. Am 20. August 1919 wurde in Hörde bei Dortmund der >>Apostolische Bund gegründet unter gleichzeitiger Ablösung von der Marianischen Kongregation. Der Apostolische Bund war somit die erste eigenständige Existenzform des Schönstatt-Werkes. Die >>Liga kam später dazu. Der Verband (>>Verbände) hat sich aus dem Bund herausgebildet. Für alle “Naturstände” vorgesehen, gehören beide - Verband und Bund – zur pars motrix, zu den so genannten Führergemeinschaften in Schönstatt. Dabei bildet der pflichtmäßig geforderte Grad des apostolisch-marianischen Gemeinschaftsgeistes das Einteilungsprinzip, nicht die persönliche Wesenserfüllung des einzelnen.

Ziel der Bünde ist die apostolische >>Erziehung katholischer Führerpersönlichkeiten in einer neuartigen, apostolischen Gemeinschaft. Die Mitglieder der Bundesgemeinschaften leben “in der Welt”. Der “Geist der >>Evangelischen Räte” gehört wesentlich zu ihrer >>Spiritualität. “In «sinngemäßer Fortentwicklung des Ordensstandes» wollen die Bünde mitten in einer >> pluralistischen Gesellschaft Christen formen, die im >>Liebesbündnis mit Maria zeugnishaft den Heilsbund im Tauf-, Ehe- und Priesterbund leben” (Houx 1989, 45f.)

Derzeit gibt es sechs Bundesgemeinschaften: >>Frauenbund, >>Männerbund, >>Familienbund, >>Mütterbund, >>Krankenbund und >>Priesterbund. Hinzu kommt der Jungmännerbund, der jedoch insofern eine Ausnahme bildet, als ihm naturgemäß das Moment der Lebensgemeinschaft auf Lebenszeit fehlt.

Jeder Apostolische Bund des Schönstattwerkes ist eine Konföderation von autonomen regionalen Gemeinschaften, die sich, ähnlich den Bischofskonferenzen in einem Land oder in einem Kontinent, zu territorialen Bünden zusammenschließen. Diese bilden unter einer internationalen Leitung organisatorisch und lebensmäßig eine familienhafte Einheit.

Der Aufbau des Bundes kennt eine doppelte Zugehörigkeit des einzelnen Mitgliedes: zur >>Freien Gemeinschaft eines Kurses und zur Offiziellen Gemeinschaft der Gruppe in einer Diözese oder – bei Zusammenfassung mehrerer Diözesen – in einer Regio. Dadurch kommen die zwei von Pater Kentenich gewollten Aspekte der >>“neuen Gemeinschaft” gleichermaßen zum Tragen: zum einen das mehr subjektive, freie, für Kreativität und Gestaltung Raum gebende Element und zum anderen der mehr objektive, offizielle, durch Strukturen, Ziele, Werte und Aufgaben vorgegebene Raum. Die Kurse, die sich beim Eintritt mehrerer Mitglieder konstituieren, sind Lebensgemeinschaften, deren Originalität sich in einem Gemeinschaftsideal ausdrückt und entfaltet und die ein ausgeprägtes familienhaftes seelisches In-, Mit- und Füreinander pflegen wollen.

Die pflichtgemäße Bindung an die Gemeinschaft ist im Bund stärker als in der Liga, kennt jedoch keine rechtliche Komponente, wie das beim Verband der Fall ist. Der Bund will familienhafte Gemeinschaft bilden, in der alle individuellen Begabungen des einzelnen aufgegriffen und in die Gemeinschaft eingebracht werden, um so – auf dem Weg über die Gemeinschaft – möglichst vollkommen in jener communio personarum beheimatet zu werden, die der Dreieinige Gott selbst ist. Der Bund will die Vorteile der Zusammenarbeit im gemeinsamen Erkennen des Ziels und des gemeinsamen Strebens nach dem gemeinsamen Ziel ausnutzen. Das Leben aus dem jeweiligen Gemeinschaftsideal, das die gemeinsamen Kräfte im Blick auf Maria als dem ganz mit Christus verbundenen Menschen auswertet und bündelt, regt immer wieder neu an, fördert und macht für die erzieherische Arbeit und das Apostolat fruchtbar. Auf diese Weise will der Bund mithelfen, dass jedes Mitglied seine eigene Persönlichkeit im Sinn des >>Persönlichen Ideals zur vollen Entfaltung bringen kann.

Die Mitglieder pflegen also intensiv das Gemeinschaftsleben und bringen außerdem ihre Zugehörigkeit zu ihrer Gemeinschaft durch ihre monatliche Meldung an den Gruppenleiter darüber zum Ausdruck, ob sie den so genannten “Rechenschaftsbericht” an den geistlichen Begleiter abgelegt haben oder nicht.

Analog zur natürlichen >>Familie ist der Bund Erziehungsgemeinschaft. Im Bund geht es nicht zunächst um äußere Aktionen und sensationelle Aktivitäten, auch nicht primär um soziales Engagement, schon gar nicht um politische Parteiarbeit, sondern um ein organisch einseitig religiös-sittliches Streben: “um die feierliche Schilderhebung des inneren Lebens” (Kentenich 1919). Erziehungsziel ist das Apostolat “auf allen erreichbaren Gebieten”, wobei das Apostolat gleichzeitig wieder als erzieherisches Mittel angesehen wird. Im alltäglichen Leben wollen die Mitglieder der Bünde sich als Christen bewähren. Im Beruf, in den normalen täglichen Angelegenheiten in der Welt ringen sie um das, was Pater Kentenich >>“Werktagsheiligkeit” nannte.

Um das freie Leben des einzelnen in der Gemeinschaft zu sichern, setzen die Bünde auf die >>Geistpflege und nicht auf zentrale Organisation und vorgegebene Strukturen. Der “Bündler” erhebt Einspruch gegen jeden Zentralismus und sieht die Zukunft des Schönstatt-Werkes und der Kirche gerade in der konsequenten Anwendung des >>Bau- und Grundgesetzes Schönstatts garantiert. Es geht um eine “sinngemäße organisatorisch-juristisch starke Machteinschränkung oder Entmachtung, verbunden mit außergewöhnlich reicher lebensmäßiger Machfülle” (AutFr 1961, 144).

Die Mitglieder der Bünde verzichten weitgehend auf äußerlich erkennbare Zeichen der Gemeinschaftszugehörigkeit. Die Weihe, welche die Mitgliedschaft in einer Bundesgemeinschaft begründet, ist aszetischer Art, enthält aber “die verpflichtende Bindung an die Bundesgemeinschaft ..., die in Freiheit und Hochherzigkeit übernommen wird” (Generalstatut). “Wir wollen keine Masse, sondern eine Familie sein, aufgebaut auf Persönlichkeiten ... Der liebe Gott hat uns dazu berufen, in der Kirche einen neuen Menschentyp zu schaffen ..., der aus innerer Freiheit heraus an das Edle gebunden ist und das Letzte herzugeben bereit ist.” (Kentenich 1950).

Die Bünde kennen weder rechtlich bindende Normen für ihr Gemeinschaftsleben oder Obern noch Kündigungsfristen. Dies wirkt sich auf das Lebensgefühl der Mitglieder aus: “Das Lebensgefühl dessen, der keine Obern hat, ist ganz anders als das Lebensgefühl dessen, der Obern hat. Dieser Unterschied muss und wird sich im Lebensgefühl und im Leben auswirken.” (Kentenich, zit. bei Bezler 1969, 29). Weil die Bünde Lebensgemeinschaften mit einem Höchstmaß an persönlicher >>Freiheit und mit einem Mindestmaß an verpflichtender Bindung sind, stehen sie unter diesem Aspekt zwischen den Ligagliederungen und den Verbänden in einer die Denkweise Pater Kentenichs kennzeichnenden Spannungseinheit (>>Spannungsprinzip) und üben eine Regulativfunktion nach beiden Richtungen aus. Nach der Vorstellung Pater Kentenichs nehmen sie innerhalb des Schönstatt-Werkes eine “Mittel- und Mittlerstellung” ein. “Während die Verbände für die Sicherung des Gemeinsamen und der Gemeinschaft mutiger auf Rechtsmaßnahmen setzen, sucht der Bund die Tugend der magnanimitas, der Hochherzigkeit, im Sinne der Idealpädagogik Pater Kentenichs so zu aktivieren, dass sie unmittelbar auf das Freiheitsstreben des Menschen trifft.” (Gerwing 1995, 43). Damit sind die Bünde vor die Aufgabe gestellt, den Geist der Freiheit zu garantieren. Auf diesem Weg wollen die Bünde besonders das Moment der “Freiheit soweit wie möglich” im >>Organisationsprinzip Schönstatts wach halten. “Den Gesichtspunkt der Freiheit haben wir am stärksten verkörpert... Aber von der Freiheit aus gesehen müssen wir gestehen, der Appell an die Hochherzigkeit ist bei uns ausschlaggebender als bei anderen.” (Kentenich 1950). “Im Gesamt der Schönstattfamilie übernimmt der Bund... die Verantwortung für moralische Bindungen und moralische >>Autorität durch moralische Verbundenheit aller Mitglieder, durch Familiensinn. Jetzt haben wir die spezifische Berufung des Bundes.” (Menningen 1974).

Kirchenrechtlich gibt es derzeit noch keine volle Entsprechung für die vom Gründer den Bünden gegebene Struktur. Vorerst sind sie den “privaten Vereinen von Gläubigen” (cann. 321- 326 CIC) zuzurechnen.

Literatur:

J. Kentenich, Allgemeine Prinzipienlehre der Apostolischen Bewegung von Schönstatt (gleichnamige Tagung aus den Jahren 1927-1929, verschiedene Mitschriften)

J. Kentenich, Schwebende Fragen. Vallendar-Schönstatt 1935 (Schönstatt-Studien 1).

F.J. Bezler, Über das Wesen des Bundes. Referat beim Treffen der Bünde am 30./31.8.1969

Generalstatut des Schönstattwerkes, 14.3.1984

Generalpräsidium des Schönstattwerkes: Lehraussage zum Leitbild des Apostolischen Bundes, 6.10.1979

M. Gerwing, Modell einer kommenden Kirche? Die Schönstätter Bundesgemeinschaften, Vallendar-Schönstatt 1995

Hörder Dokumente. Zum fünfzigjährigen Jubiläum der Hörder Tagung, Hrsg. vom Diözesanrat des Schönstatt-Werkes im Erzbistum Paderborn. 1969

L. Houx, Apostolische Führergemeinschaft in der Welt: Der Bund im Schönstattwerk, Regnum 23 (1989) 38-46

R. Mosbach, Die Lehraussage und die Richtlinien, Referat am 16.8.1994. In: 1. Internationales Treffen des Schönstatt-Familienbundes 1994. Als Mskr. hrsg. v. Schönstatt-Familienbund, Schönstatt-Hillscheid 1994, 71-99.

Gertrud und Norbert Jehle

 

Schönstatt-Lexikon:
Herausgeber: Internationales Josef-Kentenich-Institut für Forschung und Lehre e.V. (IKF)
Verlag: Patris-Verlag, Vallendar-Schönstatt - All rights by Patris-Verlag -
www.patris-verlag.de
Online-Präsentation: Josef-Kentenich-Institut e.V. (JKI)

Eingestellt von
O. B.
BM
Eingestellt am: 24.11.2010 09:53
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