Welche Jugendlichen nehmen wir auf

Als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden Menschen bezeichnet, die noch nicht volljährig sind und ohne sorgeberechtigte Begleitung aus ihrem Heimatland in ein anderes Land flüchten oder dort zurückgelassen werden. Die Minderjährigen werden beispielsweise alleine von ihren Familien nach Europa geschickt, sie haben ihre Angehörigen im Krieg verloren oder verlieren sie während der Flucht.

In den verschiedenen Wohnformen des Kinder- und Jugendhauses Stapf werden Jugendliche Flüchtlinge ab ca. 16 Jahren bis zur Volljährigkeit und bei Bedarf und nach Genehmigung durch das Jugendamt darüber hinaus betreut. Sozialpädagogische Fachkräfte und unser heilpädagogisch-therapeutischer Fachdienst nehmen sich dieser Jugendlichen an.

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