Vom Leben in der Gruppe zur Selbständigkeit

Wenn unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu uns nach Deutschland kommen, wird als erstes in dafür vorgesehenen Clearingstellen ein standardisiertes Clearingverfahren durchgeführt, in dem festgestellt werden soll, welche Hilfestellungen der Kinder- und Jugendhilfe der unbegleitete minderjährige Flüchtling benötigt und welche Art der Unterbringung für ihn dementsprechend geeignet ist.

Wenn Jugendliche eine intensive Betreuung brauchen, stehen bei uns im Stapf eingestreute Plätze in den Heilpädagogischen Wohngruppen zur Verfügung. 

Wenn Jugendliche eine gewisse Selbständigkeit mitbringen oder im Laufe der Zeit entwickelt haben, kommen für sie auch eingestreute Plätze in der teilzeitbetreuten Wohngruppe infrage.

Wenn die Jugendlichen die Voraussetzungen erfüllen und die erforderliche Selbständigkeit besitzen, können sie entweder direkt aus dem Clearingverfahren oder aus einer anderen bis dahin intensiver betreuten Wohnform in  teilzeitbetreuten Wohnformen / das Betreute Wohnen wechseln.

So bieten wir unbegleiteten Minderjährigen im Idealfall eine Begleitung auf ihrem Weg vom Schutzraum einer Gruppe über eine ambulant betreute Wohnform bis hin zum eigenständigen Leben ohne fremde Hilfe.

 

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