Beiträge, Essen und Getränke
Beiträge
Die Betreuung und Förderung behinderter Kinder ist im SGB IX und XII geregelt und, nach Genehmigung durch den örtlichen Sozialhilfeträger, kostenfrei.
Die Beförderung der Kinder mit einem Fahrdienst ist, nach Genehmigung durch den örtlichen Sozialhilfeträger, ebenso kostenfrei.
Mahlzeiten werden von dem örtlichen Sozialhilfeträger den Eltern in Rechnung gestellt.
Mittagessen
Das Mittagessen wird täglich in der hauseigenen Großküche frisch und mit vorwiegend regionalen und saisonalen Zutaten zubereitet. Bei der Gestaltung des Speiseplanes orientieren wir uns an den Vorgaben der DGE (deutsche Gesellschaft für Ernährung), d.h. ausgewogene, abwechslungsreiche, vollwertige Mittagsverpflegung. Für die Kinder der Heilpädagogisch-therapeutischen Tagesstätte wird es dem Bedarf entsprechend weiterbearbeitet, z. B. püriert.
Für die muslimischen Kinder werden Alternativen zum Schweinefleisch angeboten.
Getränke
An Getränken werden von der Heilpädagogisch-therapeutischen Tagesstätte gestellt:
- Saftschorlen,
- Tee und
- Wasser.
Nahrungsaufnahme als Lernen von Selbständigkeit
Das Essen in der Heilpädagogisch-therapeutischen Tagesstätte wird nicht als reine Nahrungsaufnahme verstanden, sondern dient der Selbständigkeitserziehung der Kinder, indem sie z. B. bei der Handführung unterstützt werden bis hin zum selbständigen Gebrauchs des Bestecks.