Wann Anspruch?
Wann besteht ein Anspruch?
Anspruch auf Unterstützung durch eine Familienpflegerin besteht bei :
Krankheit der Mutter
(Risiko-)Schwangerschaft, Wochenpflege, Mehrlingsgeburten„ langwieriger oder chronischer Erkrankung der Mutter (z. B. Krebs,
Multiple Sklerose)
Kuraufenthalt oder Reha-Maßnahme der Mutter/der Eltern
Überforderung der Mutter in Familien mit Schwerkranken, Pflegebedürftigen und behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere auch älteren Menschen
Tod eines Elternteils
besondere Belastung, die sich aus der Situation Alleinerziehender ergeben kann
Suchterkrankung eines Elternteils
bei psychischer Erkrankung