Wann Anspruch?

Wann besteht ein Anspruch?

Anspruch auf Unterstützung durch eine Familienpflegerin besteht bei :

    Krankheit der Mutter

    (Risiko-)Schwangerschaft, Wochenpflege, Mehrlingsgeburten„ langwieriger oder chronischer Erkrankung der Mutter (z. B. Krebs,

    Multiple Sklerose)

    Kuraufenthalt oder Reha-Maßnahme der Mutter/der Eltern

    Überforderung der Mutter in Familien mit Schwerkranken, Pflegebedürftigen und behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere auch älteren Menschen

    Tod eines Elternteils

    besondere Belastung, die sich aus der Situation Alleinerziehender ergeben kann

    Suchterkrankung eines Elternteils

    bei psychischer Erkrankung