Dorfhelferinnen werden von allen Krankenkassen finanziertEin anderes Hilfsangebot für landwirtschaftliche Familien (aber auch für nichtlandwirtschaftliche Familien) stellte Birgit STEINMEIER, Geschäftsführerin des Evangelischen Dorfhelferinnenwerks Niedersachsen e.V., vor. Das Werk ist eine diakonische Einrichtung und wird von den evangelischen Kirchen Niedersachsens getragen. Seit der Gründung 1960 hat es die Aufgabe, Familien auf dem Lande in Notsituationen zu helfen. Die Dorfhelferinnen vertreten Mütter im Haushalt, wenn diese aufgrund von Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Entbindung, Kur oder Tod ausfallen. Bei ihren Einsätzen in den Familien erfüllen die Dorfhelferinnen pädagogische, pflegerische und hauswirtschaftliche Aufgaben. Für ihre Fortbildung (aufbauend auf der Ausbildung zur Hauswirtschafterin), Anstellung, Vermittlung und Betreuung trägt der Verein Sorge, das Land Niedersachsen fördert die Fortbildung. Anspruch auf eine Vertretung haben alle Frauen mit Kindern unter 12 Jahren, sofern sie in einer nichtlandwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind und alle Frauen mit Kindern unter 14 Jahren, die bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgern versichert sind. Je nach Einsatzgrund kann eine Kostenerstattung auch durch andere Träger wie die Berufsgenossenschaften, Rententräger, Sozial- und Jugendämter erfolgen. Das Dorfhelferinnenwerk arbeitet – wie auch die Sorgentelefone und Familienberatungen – zu einem großen Teil mit Ehrenamtlichen. Die Ehrenamtlichen führen beispielsweise die 39 regionalen Dorfhelferinnenstationen in Niedersachsen. Auskünfte erteilt das Evangelische Dorfhelferinnenwerk Niedersachsen e.V., Hannover, unter (0511) 12 41 539. (aus Ländlicher Raum Nr. 05/2004) 
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