Elternbeirat

Interessenvertretung Elternbeirat:

Im Artikel 65 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEuG) werden die Aufgaben des Elternbeirates unter anderem wie folgt beschrieben:

  • Der Elterbeirat ist die Vertretung aller Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler.
  • Der Elterbeirat arbeitet verantwortlich und vertraut mit den Lehrkräften und Schulleitung zusammen, und zwar in den Bereichen Erziehung und Unterricht.
  • Der Elternbeirat muss, wie in Art. 87 Abs. 1 beschrieben, die Rechte der Schüler wahrnehmen wenn es zu einem längeren Schulausschluss oder eine Entlassung ansteht.
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge aller Eltern weitergeben und beraten