Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren
Zielgruppe des Täter-Opfer-Ausgleichverfahrens sind Jugendliche/ Heranwachsende, die eine Straftat begangen haben, sowie die jeweiligen Opfer.
Weder Deliktschwere noch Vorverurteilungen schließen von vornherein einen Ausgleichsversuch aus. Straftatbestände, die vom Geschädigten und Beschuldigten gemeinsam erlebt wurden, z.B. Körperverletzungen, Raub und dgl., eignen sich besonders, da sie ein hohes Konfliktpotential besitzen.
Die rechtlichen Grundlagen stellen die §§ 45, Abs.2 und 47, Abs. 2 JGG im Bereich informeller Verfahrenserledigung, sowie der § 10 Abs. 1, Nr. 7 JGG dar, wobei in jedem Fall eine richterliche Verpflichtung ohne innere Bereitschaft der betroffenen Beschuldigten und Geschädigten dem möglichen Lerncharakter zuwider läuft.
Basis des Täter-Opfer-Ausgleichs ist, den einer Straftat zugrundeliegenden bzw. infolge einer Straftat entstandenen persönlichen Konflikt zwischen Täter und Opfer auf einer zwischenmenschlichen Ebene unter Beteiligung eines unparteiischen Vermittler konstruktiv zu lösen, Wiedergutmachung zu erlangen und den Rechtsfrieden wiederherzustellen.
Das Opfer kann dabei dem Täter die Folgen seiner Tat (entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Ärger, Empörung u.a.) deutlich machen und es kann eine Wiedergutmachung von Schäden erreichen.
Der Täter kann sich aktiv mit seiner Tat auseinandersetzen,Hindergründe für sein Verhalten schildern und dafür auch Verantwortung übernehmen.
Er kann zeigen, dass er das Opfer ernst nimmt, sich persönlich entschuldigen und Wiedergutmachung und Schadensersatz leisten.
Beide Seiten können einen evtl. schon länger bestehenden Konflikt gemeinsam bearbeiten, gegenseitige Vorurteile abbauen und eine Aussöhnung erreichen.


