Soziale Trainingskurse

Der Soziale Trainingskurs ist eine ambulante gruppenpädagogische Maßnahme für jugendliche und heranwachsende Straftäter, die vom Jugendgericht (gemäß § 10 Abs.1 Nr. 6 JGG) ausgesprochen wird.

Soziale Trainingskurse sind sinnvoll für die Gruppe junger Menschen, die häufig auch in der jeweiligen Straftat zum Ausdruck kommende Schwierigkeiten beim Umgang mit anderen und sich selbst haben und denen mit einer sozialen Gruppenarbeit ein entsprechendes Lernfeld angeboten werden kann.

Ablauf

  • Der soziale Trainingskurs ist als geschlossene Gruppe konzipiert.
  • Die Teilnahmedauer beträgt in der Regel vier bis sechs Monate und umfasst acht Gruppenabende, die einmal wöchentlich stattfinden, einen Intensivkurstag, sowie Vor- und Nach- gespräche.
  • Am Sozialen Trainingskurs können sechs bis zehn Jugendliche/ Heranwachsende teilnehmen.
  • Der Kurs wird von zwei pädagogischen Fachkräften geleitet.
  • Je nach Bedarf und Notwendigkeit werden während des Kurses zusätzliche Einzelgespräche mit den Jugendlichen, aber auch Elterngespräche geführt.

Ziele

  • Die soziale Gruppenarbeit mit gefährdeten jungen Menschen hat die Steigerung der sozialen Kompetenz in jeder Hinsicht zum Ziel
  • Auseinandersetzung mit problematischem Sozialverhalten und der Straftat
  • Reflexion des eigenen Verhaltens
  • Einübung von angemessenen Konfliktlösungsstrategien
  • Stärkung der Frustrationstoleranz und des Durchhaltevermögens
  • Entwicklung von Verantwortungsbereitschaft und Gemeinschaftsfähigkeit
  • Erweiterung des Selbsthilfepotenzials
  • Lebensperspektive und Zukunftsplanung
  • Transfer des Gelernten und der gemachten Erfahrung im Alltag