Mütter und Kinder

Das Müttergenesungswerk
Wir machen Mütter stark!

Wir sind eine Fachvermittlungsstelle der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung in der Caritas.

Wer darf überhaupt eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen?

Grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben. Und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert.

Wir beraten Sie ausführlich über Wege zur Kur:

  • Attestformular und Kurantrag halten wir für Sie bereit.
  • Wir besprechen mit Ihnen das Für und Wider einer Mütterkur oder einer Mutter-Kind-Kur.
  • Wir helfen beim Ausfüllen des Kurantrags und reichen die Unterlagen an ihre Krankenkasse und das Kurhaus weiter.

Wir vermitteln Sie, ihren Beschwerden entsprechend, in ein passendes Kurhaus, z.B.

  • für Mütter mit pflegebedürftigen Angehörigen die kranke oder behinderte Kinder aufziehen
  • die eine Krebsoperation hinter sich haben
  • in deren Familie jemand ein Suchtproblem hat die den Tod eines nahen Angehörigen verkraften müssen

Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Kuranreise. Wir geben Information zur Bahnfahrt, zur Gepäckverschickung u.s.w.