Mütter und Kinder
Das Müttergenesungswerk
Wir machen Mütter stark!
Wir sind eine Fachvermittlungsstelle der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung in der Caritas.
Wer darf überhaupt eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur beantragen?
Grundsätzlich alle Frauen, die Kinder erziehen oder erzogen haben. Und deren Ärztin oder Arzt die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme attestiert.
Wir beraten Sie ausführlich über Wege zur Kur:
- Attestformular und Kurantrag halten wir für Sie bereit.
- Wir besprechen mit Ihnen das Für und Wider einer Mütterkur oder einer Mutter-Kind-Kur.
- Wir helfen beim Ausfüllen des Kurantrags und reichen die Unterlagen an ihre Krankenkasse und das Kurhaus weiter.
Wir vermitteln Sie, ihren Beschwerden entsprechend, in ein passendes Kurhaus, z.B.
- für Mütter mit pflegebedürftigen Angehörigen die kranke oder behinderte Kinder aufziehen
- die eine Krebsoperation hinter sich haben
- in deren Familie jemand ein Suchtproblem hat die den Tod eines nahen Angehörigen verkraften müssen
Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Kuranreise. Wir geben Information zur Bahnfahrt, zur Gepäckverschickung u.s.w.


