Kinder und Jugendliche
Erholungen
Kuren auch mit Begleitperson möglich
Kuren sind:
- stationäre Vorsorgemaßnahmen
- stationäre Rehabilitation
- Kinderheilverfahren
Wir bieten folgende Hilfen an:
- Beratung bei der Wahl des richtigen Kur-/Erholungsheimes
- Umfangreiche Information über den Kur-/Erholungsverlauf
- Vorbereitung und Einstimmung auf die Kur/Erholung
- Erstellen der Anträge und der Anmeldung
- Erledigung des Schriftverkehrs
- Sicherstellung der Finanzierung
- Versorgung der Familie abklären (wenn Mutter als Begleitperson dabei ist)
- Krankheiten heilen, lindern, deren Verschlimmerung verhüten (nur bei Kuren)
- stabilisieren und stärken der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit
- Kräfte zur Entfaltung des Kindes wecken und aktivieren
- den turbulenten und anstrengenden Alltag, der immer mehr von hohen Anforderungen geprägt ist, wieder besser bewältigen zu können
- Entspannung, Spaß und Freude
- Diagnostik und weitere ärztliche Betreuung (nur bei Kuren)
- Physiotherapie (nur bei Kuren)
- Gesundheitserziehung/Gesundheitsschulung (nur bei Kuren)
- Schulunterricht (nur bei Kuren während der Schulzeit)
- Sport- und Bewegung
- Ausflüge, Unternehmungen und Wanderungen
- große und kleine Spielaktionen
- Sing- und Bastelangebote
- Gottesdienstgestaltung
Kur- stationäre Vorsorgemaßnahme, stationäre Rehabilitation, Kinderheilverfahren
Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen oder Renten- versicherungsträger bei Bewilligung des Kurantrages, auch für die Begleitperson.
Erholung
AOK und LKK leisten einen Zuschuß von täglich € 8,00.
Die Familien tragen die Restkosten.
Bei Familien mit geringem Einkommen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezuschussung durch den Caritasverband, durch den Diözesancaritasverband, durch die Pfarrei, durch das Jugendamt möglich.


