Kinder und Jugendliche

Erholungen

 Kuren auch mit Begleitperson möglich

 Kuren sind: 

  • stationäre Vorsorgemaßnahmen
  • stationäre Rehabilitation
  • Kinderheilverfahren 

Wir bieten folgende Hilfen an:

  • Beratung bei der Wahl des richtigen Kur-/Erholungsheimes
  • Umfangreiche Information über den Kur-/Erholungsverlauf
  • Vorbereitung und Einstimmung auf die Kur/Erholung
  • Erstellen der Anträge und der Anmeldung
  • Erledigung des Schriftverkehrs
  • Sicherstellung der Finanzierung
  • Versorgung der Familie abklären (wenn Mutter als Begleitperson dabei ist)

Ziele 

  • Krankheiten heilen, lindern, deren Verschlimmerung verhüten (nur bei Kuren)
  • stabilisieren und stärken der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit
  • Kräfte zur Entfaltung des Kindes wecken und aktivieren
  • den turbulenten und anstrengenden Alltag, der immer mehr von hohen Anforderungen geprägt ist, wieder besser bewältigen zu können
  • Entspannung, Spaß und Freude

 

Angebote/Leistungen

  • Diagnostik und weitere ärztliche Betreuung (nur bei Kuren)
  • Physiotherapie (nur bei Kuren)
  • Gesundheitserziehung/Gesundheitsschulung (nur bei Kuren)
  • Schulunterricht (nur bei Kuren während der Schulzeit)
  • Sport- und Bewegung
  • Ausflüge, Unternehmungen und Wanderungen
  • große und kleine Spielaktionen
  • Sing- und Bastelangebote
  • Gottesdienstgestaltung

Finanzierung

Kur- stationäre Vorsorgemaßnahme, stationäre Rehabilitation, Kinderheilverfahren

Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen oder Renten- versicherungsträger bei Bewilligung des Kurantrages, auch für die Begleitperson.

Erholung

AOK und LKK leisten einen Zuschuß von täglich € 8,00.

Die Familien tragen die Restkosten.

Bei Familien mit geringem Einkommen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezuschussung durch den Caritasverband, durch den Diözesancaritasverband, durch die Pfarrei, durch das Jugendamt möglich.