Querschnittsaufgaben

Neben der Führung von Einzelbetreuungen ist der Caritasverband zur planmäßigen Gewinnung, Einführung, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Betreuer verpflichtet.

Beratung von ehrenamtlichen Betreuern kann nötig werden bei:

  • Konfliktsituationen zwischen dem Betreuer und dem Betreuten
  • Vermittlung sozialer Dienste für den Betreuten
  • Hilfestellung bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche des Betreuten - Hilfestellung bei zivilrechtlichen Ansprüchen des Betreuten
  • Hilfestellung bei den Pflichten des Betreuers gegenüber dem
    Vormundschaftsgericht
  • Hilfestellung bei der Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz

Die Beratung erfolgt unentgeltlich. Für Einzelberatungen steht Ihnen Frau Eschenwecker nach vorheriger Terminver- einbarung gerne zur Verfügung.

Der Betreuungsverein informiert über Vorsorgende Vollmachten (Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung).

In Zusammenarbeit mit den anderen Betreuungsvereinen im Landkreis Kulmbach (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Diakonisches Werk) werden regelmäßige Informationsveranstaltungen für Betreuer, Betroffene und Interessierte angeboten.