JaS Steinwiesen

Die Jugendsozialarbeiterin Frau Susanne Kaiser im Kreis einiger Jugendiche bei einem Treffen im Haus am Knock.

Vollbild

Quelle: Handbuch zur Jugendsozialarbeit an Schulen in Bayern

1.Sinn und Zweck von Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

JaS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule, da Schule der geeignete Ort ist, an dem die Jugendhilfe mit ihrem Leistungsspektrum unkompliziert, frühzeitig und nachhaltig junge Menschen erreichen und auch die Eltern rechtzeitig einbeziehen kann.

2.Gesetzesgrundlage von JaS

JaS richtet sich gemäß des gesetzlichen Auftrags nach § 13 SGB VIII an junge Menschen, die besondere Unterstützung brauchen, weil sie durch ihr Verhalten auffallen, das durch erhebliche erzieherische, psychosoziale und / oder familiäre Probleme entsteht und sich z. B. durch Schulverweigerung, erhöhte Aggressivität und Gewaltbereitschaft zeigt.

3.Leistungsspektrum von JaS

  • Aufbau einer tragfähigen Zusammenarbeit zwischen Jugendsozialarbeit und Schule (Klärung der jeweiligen Erwartungen und Rollenverteilung)
  • Schüler bedarf)sozialpädagogische Diagnostik (ermittelt, welcher Unterstützung der
  • Klärung und Unterstützung bei der Bewältigung von Konflikten in der Schule, mit Lehrkräften, Mitschülern, zu Hause mit den Eltern,Geschwistern und sozialem Umfeld
  • Zusammenarbeit mit Eltern (Einzelgespräche, Hausbesuche, Vermittlung und Begleitung des Kontakts mit Lehrkräften und Fachkräften und Diensten)
  • Förderung, Verbesserung, Stabilisierung der Entwicklung und sozialen Integration von jungen Menschen
  • Anregung von ergänzenden oder weiterführenden Maßnahmen / Hilfen
  • Kooperation mit allen regional wichtigen Institutionen und Einrichtungen
  • Dokumentation der Tätigkeit und der Ergebnisse