Sozialdienst für Flüchtlinge
Arbeitsschwerpunkte:
- Beratung und Begleitung während und nach dem Asylverfahren
- Informationen zu aufenthalts- und sozialhilferechtlichen Fragen
- Vermittlung an Fachanwälte und Fachberatungsstellen
- Hilfestellung bei der Korrespondenz mit verschiedenen Behörden
- innerfamiliäre Krisenintervention
- Vermittlung von Sachspenden und Stiftungsgeldern
- Hilfe bei medizinischer Versorgung
- Vermittlung von Ehrenamtlichen
- Hausaufgabenhilfe für Schulkinder im Alter vom 6 bis 16 Jahre
Flüchtlinge benötigen besondere Hilfen, da sie:
- auf engem Raum in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen.
- Realverpflegung (Essenspakete) erhalten.
- 40,00 € Taschengeld für den persönlichen Bedarf pro Monat und erwachsene Person erhalten.
- Streichungen der Bargeldleistungen bei negativem Ausgang des Asylverfahrens hinnehmen müssen.
- ihr Aufenthalt auf das Stadtgebiet beschränkt ist.
- generelles Arbeitsverbot gilt.
- die Einsamkeit in einem fremden Land ertragen müssen.
- die Sprache, die Schrift und die Kultur ihnen fremd ist.
- fehlende Kenntnisse des Rechts- und Staatssystems haben.


