Sozialdienst für Flüchtlinge

Arbeitsschwerpunkte:

  • Beratung und Begleitung während und nach dem Asylverfahren
  • Informationen zu aufenthalts- und sozialhilferechtlichen Fragen
  • Vermittlung an Fachanwälte und Fachberatungsstellen
  • Hilfestellung bei der Korrespondenz mit verschiedenen Behörden
  • innerfamiliäre Krisenintervention
  • Vermittlung von Sachspenden und Stiftungsgeldern
  • Hilfe bei medizinischer Versorgung
  • Vermittlung von Ehrenamtlichen
  • Hausaufgabenhilfe für Schulkinder im Alter vom 6 bis 16 Jahre

  

Flüchtlinge benötigen besondere Hilfen, da sie:

  • auf engem Raum in Gemeinschaftsunterkünften leben müssen.
  • Realverpflegung (Essenspakete) erhalten.
  • 40,00 € Taschengeld für den persönlichen Bedarf pro Monat und erwachsene Person erhalten.
  • Streichungen der Bargeldleistungen bei negativem Ausgang des Asylverfahrens hinnehmen müssen.
  • ihr Aufenthalt auf das Stadtgebiet beschränkt ist.
  • generelles Arbeitsverbot gilt.
  • die Einsamkeit in einem fremden Land ertragen müssen.
  • die Sprache, die Schrift und die Kultur ihnen fremd ist.
  • fehlende Kenntnisse des Rechts- und Staatssystems haben.