Beiträge, Essen und Getränke

Beiträge:

Der Elternbeitrag wird 12mal im Jahr monatlich, also auch für den Monat August, mittels SEPA-Lastschrift erhoben. Aufgrund der von den Eltern gebuchten Stunden wird der Beitrag berechnet, er ergibt sich aus dem Wochendurchschnitt der täglichen Buchung.

Die Beiträge sind inklusive Spielgeld. Sie betragen seit 01.01.2021:  

  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von 4-5 Stunden pro Tag, 160,00 € monatlich
  • bei einer durchschnittlichen Buchungszeit von 5-6 Stunden pro Tag, 170,00 € monatlich

Zum Beitrag kommen noch dazu

  • Teegeld 3,00 Euro pro Monat
  • Die Kosten für das warme Mittagessen betragen 65,- Euro/Monat

Die wirtschaftliche Jugendhilfe des Jugendamtes übernimmt auf Antrag der Eltern in besonderen Fällen, abhängig vom Einkommen der Eltern, die Kosten (Beitrag und Spielgeld) für den Hortbesuch ganz oder teilweise. Den Differenzbetrag bei nur teilweiser Kostenübernahme sowie das Tee- und Essensgeld tragen die Eltern selbst.

Die Kosten für das Mittagessen können im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe beim Amt für Existenzsicherung und soziale Integration (Sozialamt) beantragt werden. 

Mittagessen:

 

Das Mittagessen wird täglich in der hauseigenen Großküche frisch und mit vorwiegend regionalen und saisonalen Zutaten zubereitet. Bei der Gestaltung des Speiseplanes orientieren wir uns an den Vorgaben der DGE (deutsche Gesellschaft für Ernährung), d.h. ausgewogene, abwechslungsreiche, vollwertige Mittagsverpflegung.

Für die muslimischen Kinder werden Alternativen zum Schweinefleisch angeboten. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dem Kind für Mittag eine Brotzeit mitzugeben.

 

Frühstück, Zwischenmahlzeit:

In den Ferien bringen die Kinder ihr Frühstück mit, manchmal wird dies mit Aktionen / Projekten verbunden.
In der Schulzeit gibt es zusätzlich Obst, Müsli oder Pudding nach den Hausaufgaben, in den Ferien am Nachmittag.

Getränke:

Vom Hort gestellt werden:

  • Saftschorlen,
  • Tee und
  • Wasser.

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