Welche Kinder nehmen wir auf

In den Heilpädagogischen Wohngruppen können Kinder und Jugendliche ab dem Alter von 3 Jahren alters- und geschlechtsgemischt aufgenommen werden. Zwei der Heilpädagogischen Wohngruppen sind als Jugendwohngruppe konzipiert und nehmen Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr auf.
Außerdem gibt es im Stapf noch eine Teilzeitbetreute Jugendwohngruppe ab dem 16. Lebensjahr, die auf das selbständige Leben vorbereiten soll.

Es werden in der Regel sowohl Kinder/Jugendliche aufgenommen, deren

  • Familien in ihrer Erziehungsfunktion ausgefallen sind
  • oder bei denen milieubedingte Entwicklungsdefizite vorliegen
  • als auch verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche, die in ihrer  altersgemäßen Persönlichkeitsentwicklung erheblich beeinträchtigt sind.

Das sind Kinder und Jugendliche

  • die nicht altersgemäß entwickelt sind
  • mit Verwahrlosungstendenzen und grenzenlosem Verhalten (Streunen, Schule schwänzen etc.)
  • mit Probleme in Beziehungen zu anderen Kindern und/oder Erwachsenen, z.B. aggressives Verhalten zeigen
  • mit Problemen im emotionalen Bereich, z.B. durch starke Spannungen im häuslichen Umfeld
  • mit grenzenlosem Verhalten, wie Schule schwänzen,
    Streunen etc.
  • mit mangelnder Konzentrationsfähigkeit oder Schwierigkeiten im Leistungsbereich
  • mit Entwicklungsrückständen
  • die vernachlässigt, körperlich misshandelt und/oder sexuell missbraucht sind
  • die seelisch behindert oder von dieser Behinderung bedroht sind
  • die psychische Probleme haben, z.B. Ängste oder die sich in Kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung befinden.

Die Aufnahme ist dann besonders indiziert, wenn mehrere dieser Auffälligkeiten zusammen auftreten, wenn sie besonders ausgeprägt und/oder stabil und situationsübergreifend sind.
Wir suchen mit allen Beteiligten nach Problemlösungen und fragen nicht nach der Schuld des Zustandekommens der Probleme

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