Zusammenarbeit

Voraussetzung und Basis der ambulanten Betreuung ist das Zusammenwirken der Betroffenen und aller Fachkräfte im Hilfeplan (vgl. § 36 KJHG im SGB VIII). Dort werden gemeinsam mit dem Jugendamt/Allgemeinen Sozialdienst, den Eltern/Sorgeberechtigten und den Kindern/Jugendlichen die Ziele, der konkrete Arbeitsauftrag und die Ausgestaltung der Hilfe festgelegt. In regelmäßigen Abständen wird die Maßnahme im Hilfeplan kontrolliert und fortgeschrieben.

Neben der internen Zusammenarbeit innerhalb der Abteilung Erzieherische Hilfen und mit den anderen Abteilungen des „Stapf“ arbeiten wir eng zusammen mit

  • Jugendamt / Allgemeinem Sozialdienst
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Frühförderstellen und Gesundheitsamt
  • Externen therapeutischen Fachdiensten und Ärzten
  • Schulen und Ausbildungsstätten

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