Beiträge, Essen und Getränke

Beiträge

Die Betreuung und Förderung behinderter Kinder ist im SGB IX und XII geregelt und, nach Genehmigung durch den örtlichen Sozialhilfeträger, kostenfrei.

Die Beförderung der Kinder mit einem Fahrdienst ist, nach Genehmigung durch den örtlichen Sozialhilfeträger, ebenso kostenfrei.

Mahlzeiten werden von dem örtlichen Sozialhilfeträger mit tgl. 2,20 € den Eltern berechnet.

Mittagessen

Unser Mittagessen wird von der Küche des Kinder- und Jugendhauses Stapf jeden Tag frisch zubereitet. Für die Kinder der Heilpädagogisch-therapeutischen Tagesstätte wird es dem Bedarf entsprechend weiterbearbeitet, z. B. pürriert.

Pro Woche gibt es als Hauptgang

  • eine Süßspeise,
  • zwei Fleischgerichte
  • ein Fischgericht
  • ein vegetarisches Gericht.

Für die muslimischen Kinder werden Alternativen zum Schweinefleisch angeboten.

Getränke

An Getränken werden von der Heilpädagogisch-therapeutischen Tagesstätte gestellt:

  • Saftschorlen,
  • Tee und
  • Wasser.

Nahrungsaufnahme als Lernen von Selbständigkeit

Das Essen in der Heilpädagogisch-therapeutischen Tagesstätte wird nicht als reine Nahrungsaufnahme verstanden, sondern dient der Selbständigkeitserziehung der Kinder, indem sie z. B. bei der Handführung unterstützt werden bis hin zum selbständigen Gebrauchs des Bestecks.

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