Urlaubsdauer und Zuschussleistung
Mindestens sechs Tage, höchstens 14 Tage; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.
Zuschussleistungen
Die Zuwendung beträgt je Verpflegungstag:
- Für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen erwachsenen Teilnehmer 13 Euro.
- Für jedes berücksichtungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist 17 Euro.

