Geförderter Urlaub (Zuschüsse)
Landeszuschuss
Der Freistaat Bayern gewährt bayerischen Familien (abhängig von der Einkommensgrenze) Zuwendungen für Maßnahmen der Familienerholung in unserer Caritas-Familienferienstätte St. Heinrich und Kunigunde.
Das Haus bietet die notwendigen familienpädagogischen Angebote (Pflicht bei Zuschüssen) an.
Alle notwendigen Informationen entnehmen Sie den unten aufgeführten Downloads.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Zuschuss noch vor Beginn des Aufenthaltes bei der jeweils zuständigen Behörde gestellt werden muss.
Antragsformular Zuschuss Familienerholung
Rahmenvereinbarungen Staatsministerium
Caritasfonds zur Unterstützung von Familien
Für kinderreiche Familien, Alleinerziehende und Familien in Notlagen bietet der Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V. unter bestimmten Voraussetzungen weitere Unterstützung an.
Auskünfte erteilt der DiCV Bamberg, Obere Königstr. 4 b, 96052 Bamberg, Frau Birgit Kratzer, Tel. 0951/8604501.
Anschaffung eines Gemeinschaftsrades
Im Juli 2009 konnten aus den Mitteln den Caritas-Familienfonds ein Fahrrad mit Anhänger zum Transport von Kindern oder Einkäufen für die Gäste in der Familienferienstätte angeschafft werden. Dies kommt besonders Gästen zu Gute, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen.
Downloads
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| Zuschüsse für Familien | 79 KB |

