Ambulante_Vorsorgeleistung
„Ambulante Vorsorgeleistung“ (früher: ambulante Badekur)
Die bisherige Badekur heißt seit 2002 „Ambulante Vorsorgeleistung“ - in einem anerkannten Kurort - und ist im SGB V § 23 verankert. Auch für den Kurort Bad Bocklet können Senioren eine „ambulante Vorsorgeleistung“ beantragen.
Seit 2002 gilt die Verbesserung des Zuschusses zur ambulanten medizinischen Vorsorgeleistung:
- Anhebung des Kurzuschusses von 8,00 € auf 13,00 € (nach Ermessen der Kasse)
- Regeldauer der Kur ist aufgehoben (bisher 3 Wochen).
Auf dem Kurarztschein wird unterschieden zwischen
- ambulante Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung, um das Auftreten einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern, und
- ambulante Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit, um die Verschlimmerung einer chronisch gewordenen Krankheit zu verhindern.
Der Kurantrag wird vom Hausarzt ausgefüllt und vom Interessenten bei der Krankenkasse eingereicht.
Auskunft erteilen alle Stadt- und Kreiscaritasverbände in der Erzdiözese Bamberg.





