Kurzzeitpflege
Unsere eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze ermöglichen die vorübergehende Versorgung pflegebedürftiger alter Menschen. Diese kann bei unterschiedlichen Anlässen in Anspruch genommen werden, z. B. bei Krankheit/ Urlaub der Pflegeperson, oder aus sonstigen Gründen. Die Kurzzeitpflege kann aber auch nach einem Krankenhausaufenthalt genutzt werden, bis die Voraussetzungen zur häuslichen Pflege geschaffen sind oder bis ein dauerhafter Heimplatz gefunden wurde.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind gleich, wie bei der vollstationären Pflege. Die Krankenkasse erstattet pro Kalenderjahr bis zu 1.550,00 € für die Pflegekosten, maximal jedoch 28 Tage. Die Kurzzeitpflege muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Neben der Finanzierung durch die Pflegekasse beläuft sich derzeit der Eigenanteil auf 22,98 €/Tag im Doppelzimmer unabhängig von der Pflegestufe. Der Eigenanteil entspricht der Summe aus dem Tagessatz für Unterkunft/ Verpflegung plus Investitionskosten.
Verhinderungspflege
Wer schon länger als ein halbes Jahr pflegebedürftig ist, hat die Möglichkeit, nach der Kurzzeitpflege noch Verhinderungspflege zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse. Die Dauer und die Kosten der Verhinderungspflege entsprechen denen der Kurzzeitpflege.
In unserem Haus stehen für Kurzzeitpflege bzw. auch Verhinderungspflege Plätze zur Verfügung. Besonders während der Urlaubszeit empfiehlt es sich möglichst frühzeitig einen Platz zu reservieren.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder einer gewünschten Reservierung an unsere Verwaltung unter der Tel.-Nr. 09225/980-0.


