Vertrag
Die Berechnung der verschiedenen Leistungen des Heimes und andere damit in Zusammenhang stehende Fragen werden in einem Heimvertrag geregelt, der zwischen dem künftigen Bewohner und dem Heimträger abgeschlossen wird. Der Heimvertrag wird unbefristet abgeschlossen.
Der Bewohner kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, der Heimträger nur unter wenigen Voraussetzungen, die das Heimgesetz regelt.
Für die Kurzzeitpflege wird, entsprechend der Zielsetzung, für eine bestimmte Aufenthaltsdauer ein Vertrag geschlossen.
In der Checkliste für die Heimaufnahme sind alle Unterlagen aufgelistet, die für eine vollstationäre Heimaufnahme notwendig sind.
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