Vertrag

Fast jedes gültige Rechtsgeschäft zweier oder mehrerer Partner bedarf eines schriftlichen Vertrages.Dieser dient dazu seine Ansprüche und Anrechte geltend machen zu können und damit gleichzeitig zu einem beidseitigen faien Miteinander zu gelangen.

So ist auch der für die "Caritas-Hausgemeinschaften für Senioren St.Elisabeth" vorliegende Heimvertrag von einem fairen Miteinander getragen und juristisch fachgeprüft. Er drückt  im ersten Satz seiner Präambel das vorrangige Ziel aus, dem Bewohner Pflege, Betreuung sowie Unterkunft und Verpflegung sicher zu stellen, so dass ihm ein Leben unter Wahrung seiner Menschenwürde und Selbsbestimmung möglich ist. Die einzelnen Rechte und Pflichten sind beschrieben; insbesondere hat der Bewohner das Recht, sich beim Träger, bei der zuständigen Behörde oder der Arbeitsgemeinschaft nach § 20 Abs.5 Heimgesetz,  beraten zu lassen sowie sich über Mängel bei der Erbringung der im Heimvertrag vorgesehenen Leistungen zu beschweren.


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Heimvertrag 371 KB