Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege? ... natürlich mit dabei!

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Unsere eingestreute Kurzzeitpflege ermöglicht die vorübergehende Versorgung zuhause lebender pflegebedürftiger alter Menschen, um so den  pflegenden Angehörigen Gelegenheit zur Erholung zu schaffen oder selbst eine Gesundheitsmaßnahme in Anspruch nehmen zu können.

Für bereits  in eine Pflegestufe eingestufte ältere Menschen, die zuhause von  Angehörigen, bzw. über einen ambulanten Pflegedienst (Sozialstation) gepflegt wurden, kann über deren Pflegekasse Kurzzeitpflege beantragt werden. Gleiches gilt für nicht pflegeeingestufte alte Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt mit "Überleitungsgutachten" (vorläufige Einstufung durch das KrHs) bei Entlassung.

Grundsätzlich stehen seitens der Pflegekassen für die pflegebedingten Aufwendungen im Kalenderjahr 1.510,00 € für längstens 28 Tage Kurzzeitpflege zur Verfügung. - Darüber hinaus und in gleicher Höhe und gleichem Ausmaß kann bei der Pflegekasse Verhinderungspflege beansprucht werden, sofern der pflegebedingte alte Mensch bereits mindestens 12 Monate in Pflegestufe eingestuft war.

Für unsere Einrichtung sind dies z.Zt.

  • in der Pflegestufe 1 ........... bis zu 28 Tage / Kalenderjahr
  • in der Pflegestufe 2 ............bis zu 24 Tage / Kalenderjahr
  • in der Pflegestufe 3 ............bis zu 20 Tage / Kalenderjahr

Neben der Finanzierung durch die Pflegekasse beläuft sich z.Zt.  der Eigenanteil auf 28,50 € / Tag unabhängig von der Pflegestufe. - Der Eigenanteil entspricht der Summe aus dem Tagessatz für Unterkunft / Verpflegung plus Investitionskosten unserer seit 01.11.2009 gültigen Heimentgelte. - Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen bei demenz-erkrankten Personen von der Pflegekasse übernommen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse. (vgl. Leistungen/Preise).
(Änderungen vorbehalten)