Kurzzeitpflege
Wird jemand für kurze Zeit voll stationär in einem Pflegeheim untergebracht, so fällt dies unter den Begriff Kurzzeitpflege. Dies trifft z. B. dann zu, wenn die Pflege im Haushalt vorübergehend nicht möglich ist (z. B. Urlaub der Pflegeperson) oder aber auch durch kurzfristige erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit. Die Pflegekasse finanziert die Kurzzeitpflege bis zu 1.432 Euro im Jahr, wenn der Pflegebedürftige eingestuft ist. Bitte wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse.
In unserem Haus stehen jederzeit eingestreute Plätze für Kurzzeitpflege bzw. auch Verhinderungspflege zur Verfügung. Je nach aktueller Belegungssituation kann die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze allerdings variieren. Besonders wenn während der Urlaubszeit ein Kurzzeitpflegeplatz benötigt wird empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig bei uns anzufragen.
Bei Fragen zu den Kosten oder für eine Reservierung wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung oder die Verwaltung.
