Vertrag

 

 

Wir arbeiten nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung der Pflege- Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG), seiner Verordnungen und den weiteren gesetzlichen Vorgaben; im Besonderen denen des SGB XI und V. Die Einrichtung ist durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gem. § 72 SGB XI durch die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und der Einrichtung wird ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der das Wohnen und die Leistungserbringung regelt. Dieser Vertrag unterliegt den Vorschriften des Wohn-und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Dem Interessenten werden vor Vertragsabschluss ein vollständiger Heimvertrag mit allen Anlagen, Konzepten und Informationen überlassen. Dies dient der Transparenz und der Interessent hat die Möglichkeit alle Vertragsbestanteile in Ruhe zu prüfen. Vor der Unterzeichnung werden der Vertrag und mögliche Fragen ausführlich besprochen.

 

Vom künftigen Bewohner sind keine Darlehen, Vorauszahlungen oder ähnliche Geldleistungen zu erbringen. Bei Anträgen an die Pflegekasse, das Sozialamt oder andere Kostenträger sind wir gerne behilflich.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Die gesamten Vertragsunterlagen können Sie am Ende der Seite einsehen.

 


Downloads

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Anmeldung zur Heimaufnahme 48 KB
Ärztlicher Fragebogen 46 KB
Titelblatt HV 37 KB
Heimvertrag 172 KB
Regelleistungen 37 KB
Datenschutz 12 KB
Bildaufnahmen 18 KB
Benachrichtigung im Todesfall 9,56 KB
Zimmerräumung 9,16 KB
Beschwerdestellen 11 KB
Medikamentenversorgung 13 KB
Vorabinformation 16 KB
Leistungsanpassung 13 KB
Zusatzleistungen 29 KB
Bargeldverwaltung 9,78 KB
Inventarliste 7,77 KB
Einzugsermächtigung 12 KB
Postvollmacht 12 KB
Pflegesätze 20 KB