Vertrag
Wir arbeiten nach den Bestimmungen des
Gesetzes zur Regelung der Pflege- Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei
Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetz - PfleWoqG), seiner Verordnungen
und den weiteren gesetzlichen Vorgaben; im Besonderen denen des SGB XI und V.
Die Einrichtung ist durch Abschluss eines Versorgungsvertrages gem. § 72 SGB XI
durch die Pflegekassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen
zugelassen. Zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern und der Einrichtung wird
ein schriftlicher Vertrag geschlossen, der das Wohnen und die
Leistungserbringung regelt. Dieser Vertrag unterliegt den Vorschriften des
Wohn-und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG). Dem Interessenten werden vor
Vertragsabschluss ein vollständiger Heimvertrag mit allen Anlagen, Konzepten
und Informationen überlassen. Dies dient der Transparenz und der Interessent
hat die Möglichkeit alle Vertragsbestanteile in Ruhe zu prüfen. Vor der
Unterzeichnung werden der Vertrag und mögliche Fragen ausführlich besprochen.
Vom künftigen Bewohner sind keine Darlehen, Vorauszahlungen oder ähnliche Geldleistungen zu erbringen. Bei Anträgen an die Pflegekasse, das Sozialamt oder andere Kostenträger sind wir gerne behilflich.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
Die gesamten Vertragsunterlagen können Sie am Ende der Seite einsehen.
Downloads
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| Anmeldung zur Heimaufnahme | 48 KB | |
| Ärztlicher Fragebogen | 46 KB | |
| Titelblatt HV | 37 KB | |
| Heimvertrag | 172 KB | |
| Regelleistungen | 37 KB | |
| Datenschutz | 12 KB | |
| Bildaufnahmen | 18 KB | |
| Benachrichtigung im Todesfall | 9,56 KB | |
| Zimmerräumung | 9,16 KB | |
| Beschwerdestellen | 11 KB | |
| Medikamentenversorgung | 13 KB | |
| Vorabinformation | 16 KB | |
| Leistungsanpassung | 13 KB | |
| Zusatzleistungen | 29 KB | |
| Bargeldverwaltung | 9,78 KB | |
| Inventarliste | 7,77 KB | |
| Einzugsermächtigung | 12 KB | |
| Postvollmacht | 12 KB | |
| Pflegesätze | 20 KB |
