Erlös für soziale Arbeit vor Ort
Wohlfahrtsmarkenverkauf bringt Erlöse für soziales Ehrenamt vor Ort
Alljährlich erscheinen bei der Deutschen Bundespost Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken bekannt. Diese Postwertzeichen werden mit einem Zuschlag verkauft, der vollständig der sozialen Arbeit der Wohlfahrtsverbände zu Gute kommt. Davon profitieren können auch Pfarrgemeinden und Einrichtungen vor Ort.
Beim Verkauf von Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken genießen die sozialen Organisationen einen besonderen Vorteil: Während die Wohlfahrtsmarken bei den Postämtern nur eine begrenzte Zeit über erhältlich sind, dürfen die Wohlfahrtsverbände diese Briefmarken unbegrenzt anbieten. Das macht den Verkauf gerade auch für kleine Verkaufsstellen vor Ort attraktiv.
Zudem kann man vor Ort auch ganz direkt von den Zuschlägen profitieren: Wer selber Wohlfahrtsmarken verkauft, darf 90 % des Erlöses, den er aus den Zuschlägen erzielt, für seine eigenen sozialen Zwecke verwenden. So könnte zum Beispiel ein Kindergarten Wohlfahrtsmarken verkaufen, seinen Anteil an den Zuschlagserlösen ansparen und, wenn er genug zusammen hat, ein Spielgerät anschaffen, das er sich sonst nicht leisen könnte.
Ein Rechenexempel kann dies verdeutlichen:
Es gibt zum Beispiel Wohlfahrtsmarkenheftchen, die 10 Marken zu 0,55 + 0,25 Euro enthalten. Das Markenheftchen kostet im Verkauf 8,-- Euro. Davon sind 5,50 Euro der Portowert. 2,50 Euro machen die Zuschläge aus. Von diesen 2,50 Euro kann der Verkäufer vor Ort 2,25 Euro behalten. Wenn er nur 10 dieser Markenheftchen verkauft, erzielt er bereits einen Erlös von 22,50 Euro.
Möglichkeiten, eine Verkaufsstelle einzurichten, gibt es viele: im Pfarrbüro, in der Pfarrbücherei, in der Kindertagesstätte, im Altenheim. Es muss auch kein fester Ort sein: Ein engagierter Mensch kann in jeder Gruppe immer mal wieder Wohlfahrtsmarken anbieten: im Seniorenclub, in der Ministrantenstunde, in der Jugendgruppe, beim Kirchenchor, im Pfarrgemeinderat, bei seinem Verein. Dem Ideenreichtum sind keine Grenzen gesetzt.
Bei dieser Möglichkeit, Geld für die sozialen Aufgaben der Pfarrei oder der Einrichtung zu erwirtschaften, gibt der Diözesan-Caritasverband . Er liefert dem Verkäufer die Wohlfahrtsmarken an dessen Adresse. Den Portowert der Marken und 10 % des Zuschlags führt der Verkäufer dann an den Diözesan-Caritasverband ab. Im oben genannten Beispiel wären dies 5,50 Euro für den Portowert + 0,25 Euro aus den Zuschlägen. Nicht verkaufte Wohlfahrtsmarken nimmt der Diözesan-Caritasverband wieder zurück. Auch Werbematerial für Wohlfahrtsmarken stellt der Diözesan-Caritasverband gerne zur Verfügung.
Vom Verkauf der Wohlfahrtsmarken können also alle Beteiligten profitieren: Die Pfarrei oder die Einrichtung und der Diözesan-Caritasverband, die soziale Hilfe vor Ort und die hauptamtliche Sozialarbeit. Der den Verkauf von Wohlfahrtsmarken ist eine Chance, frei verfügbare Erlöse zu erwirtschaften.
Klaus-Stefan Krieger





