Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (Elena)
Das Gesetz über das Verfahren des Elektronischen Entgeltnachweises (kurz: Elena - Verfahrensgesetz) verpflichtet alle Arbeitgeber, Daten seiner Beschäftigten ab dem 01.01.2010 an eine zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln.
Ziel des Elena - Verfahrens ist es, die Berechnung der Höhe gesetzlicher Sozialleistungen in Zukunft nicht mehr auf der Basis von Papierbescheinigungen, sondern auf der Basis eines elektronischen Datenabrufs bei der ZSS vorzunehmen.
In einem ersten Schritt werden ab 2012 die Daten für die Berechnung von Arbeitslosengeld, Elterngeld und Wohngeld verwendet. Der Abruf der Daten erfolgt im Bedarfsfall vom zuständigen Sozialleistungsträger ausschließlich mit Ihrem Einverständnis.
Die Übermittlung Ihrer Daten von der Gehaltsabrechnungsstelle an die ZSS erfolgt verschlüsselt. Bei der ZSS werden die Daten ebenfalls verschlüsselt und pseudonymisiert d. h. ohne den Namen des Arbeitnehmers gespeichert. Sie haben die Möglichkeit, von der ZSS Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu verlangen.
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