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Konjunkturpaket II der Bundesregierung / Korrektur der Entgeltabrechnung

Durch eine rückwirkende Senkung der Einkommenssteuer zum 01.01.2009 sinkt der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent und steigt der Grundfreibetrag um 170,00 Euro auf 7.834,00 Euro, zum 01.01.2010 noch einmal um 170,00 Euro auf dann 8.004,00 Euro. Außerdem wird rückwirkend zum 01.01.2009 der Verlauf des Steuertarifs (zur Milderung der sogenannten kalten Progression) korrigiert.

Diese Änderungen wurden von Bundestag und Bundesrat Anfang März 2009 beschlossen. Die Umsetzung erfolgte in der Gehaltsabrechnung des Kalendermonats April 2009. Zuviel gezahlte Lohnsteuerbeträge wurden automatisch zurückerstattet.

Ihre Bezügeabteilung

Datum: 04.05.2009
Stephanie Gapon
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