ab dem 01.01.2012 gelten neue Beitragbemessungsgrenzen und Sozialversicherungsbeiträge. Eine Übersicht über die Rechengrößen finden Sie hier.
Sozialversicherungsbeitragssätze 2012
Krankenversicherung allg. Beitragssatz: ab 01.01.2012: weiterhin 15,5 %
Rentenversicherung ab 01.01.2012: 19,6 %
Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2012: weiterhin 3,0 %
Pflegeversicherung ab 01.01.2012: weiterhin 1,95 %
Beitragszuschlag für Kinderlose ab 01.01.2012: weiterhin 0,25 % (Grundsätzlich von Arbeitnehmer allein zu tragen)
Pauschale Beiträge für geringfügig entlohnt Beschäftigte (an die Minijob-Zentrale zu entrichten)
Krankenversicherung: 13 %
Krankenversicherung, Beschäftigung im privaten Haushalt: 5 %
Rentenversicherung: 15 %
Rentenversicherung, Beschäftigung im privaten Haushalt: 5 %
Pauschaler Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 4,6 %
Pauschaler Aufstockungsbeitrag zur Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte im privaten Haushalt: 14,6 %
Einheitliche Pauschsteuer für geringfügig entlohnt Beschäftigte: 2 %
Grenzwerte 2012
Alte Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenzen Kranken- und Pflegeversicherung Monat 3.825,50 € Jahr 45.900,00 €
Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung Monat 5.600,00 € Jahr 67.200,00 €
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung Monat 4.237,50 € Jahr 50.850,00 €
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze der Krankenversicherung (PKV am 31.12.2002 wegen Überschreitens der JAE-Grenze 2002) Monat 3.825,00 € Jahr 45.900,00 €
Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs) Monat 400,00 €
Datum: 09.01.2012
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