Was tun mit Internetspuren und digitalem Erbe von Verstorbenen?
Freiburg/Berlln (KNA) - Das Profil bei Facebook, Hunderte E·Mails im Postfach, Fotos im Online-Album, ein Eintrag auf einer Partnervermittlungsseite. Für die große Mehrheit wird das Internet immer wichtiger für Selbstdarstellung, Kommunikation, Unterhaltung und Archivierung.
Aber was geschieht mit digitalen Spuren nach dem Tod eines umtriebigen Users? Alle Daten löschen oder als Erinnerung bewahren? Und: Wer hat Zugriff auf den digitalen Nachlass? Die wachsende Internet-Durchdringung aller Lebensbereiche führt auch bei Erinnerungskultur, Trauer und Nachlassverwaltung zu neuen Herausforderungen.
"Den meisten lnternetnutzern sind diese Fragen viel zu wenig bewusst", sagt Birgit Janetzky. Die Freiburger Theologin und Trauerbegleiterin bietet über ihre Firma Angehörigen an, den Computer von Verstorbenen zu analysieren. Dabei geht es um Dateien im Internet und auf der Festplatte. "Neben Computer-Knowhow ist seriöser Datenschutz und vor allem ein sensibler Umgang mit Menschen in Trauer- und Krisensituationen nötig" so Janetzlcy.
Rechtlich geregelt ist, dass Erben über den jeweiligen Anbieter die Zugangsdaten fiir das E-Mail-Postfach eines Toten beantragen können. Die Tücken liegen oft im Detail. Jedes Soziale Netzwerk, Bilder- oder Videoportale wie Flickr und YouTube haben eigene Regeln. Konflikte 2.0 sind vorprogrammiert. Etwa, wenn Eltern das Profil ihres verstorbenen Kindes löschen wollen, die Online-Pinnwand aber bei der Trauerbewältigung für Freunde hilfreich sein könnte.
Dass der digitale Nachlass mitunter auch finanziell von Bedeutung sein kann, weiß kaum jemand. So kann beispielsweise ein reservierter Domain-Name unter Umständen eine vierstellige Summe einbringen. Auch die Verbraucherzentralen haben den Umgang mit dem digitalen Erbe als Thema erkannt. Michaela Zinke vom Modellprojekt ,,Digitale Welt", das beim Berliner Bundesverband der Verbraucherberatungen angesiedelt ist, beobachtet bislang nur vereinzelte Anfragen. «Aber das Bewusstsein für diese Fragen wird wachsen», ist sie sich sicher.
Auf www.surfer-haben-rechte.de hat Zinke Verbrauchertipps zusammengestellt. Für Detailfragen gibt es eine Kontaktadresse. Einen anderen Weg gehen kommerzielle Anbieter, die digitale Unsterblichkeit versprechen. Dutzende lnternetseiten sind in den vergangenen Jahren entstanden, einige auch schon wieder verschwunden. Das Konzept ist meist ähnlich: Jeder kann für sich oder für Verstorbene ein digitales Grabmal gestalten. Inklusive Fotos, Videos und Trauerpinnwand. Kondolenzbesucher entzünden animierte Kerzen. Einige Seiten bieten auch einen digitalen .,Tresor", in dem etwa Wünsche für die Beerdigung oder eine Abschieds-E-Mail verwahrt werden.
Die Verbrauerberatung rät indes zur konventionellen Vorsorge, tun das eigene digitale Erbe nicht aus dem Blick zu verlieren. So könnten Passwörter, Zugangsdaten und Hinweise an die Angehörigen, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden soll, schlicht in einem Umschlag oder bei einem Notar hinterlegt werden. Jeder Intemetnutzer müsse sich mit dem Thema befassen. Und: Benutzer von Sozialen Netzwerken und Co. sollten sich schon bei derAnmeldung fragen, was mit dem Profil nach dem eigenen Tod geschehen soll.
Auto: Volker Hosenauer (KNA) aus: Heinrichsblatt Nr. 3 vom 15. Januar 2012
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