Kircheneintritt
Wiedereintritt - Schritte
Formalien
Die Wiederaufnahme wird in die Taufbücher der Kirche eingetragen; dort hat ja auch der Austritt gestanden. Wer wieder in die Kirche eingetreten ist, teilt den Schritt auch an das Standesamt mit. Er veranlasst so den Eintrag „rk“ auf der Lohnsteuerkarte und zahlt – falls er steuerpflichtig ist – wieder Kirchensteuer.

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