Erzbischof Gottesdienste Veranstaltungen Anfahrtsskizzen
  Druckversion   Seite versenden

Kircheneintritt

Wiedereintritt - Schritte

Formalien

Die Wiederaufnahme wird in die Taufbücher der Kirche eingetragen; dort hat ja auch der Austritt gestanden. Wer wieder in die Kirche eingetreten ist, teilt den Schritt auch an das Standesamt mit. Er veranlasst so den Eintrag „rk“ auf der Lohnsteuerkarte und zahlt – falls er steuerpflichtig ist – wieder Kirchensteuer.