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Antrag auf volle Aufnahme in die Kirche

  • In jedem Falle ist die Gültigkeit der Taufe festzustellen. Wenn möglich, sollten Sie ein Taufzeugnis vorlegen. Bei den Mitgliedskirchen der ACK (Arbeitsgemeinschaft der christlichen Kirchen) darf von der Gültigkeit der Taufe ausgegangen werden.
  • Bestehen berechtigte Zweifel an der Gültigkeit der Taufe, wird der Bewerber unter der Bedingung getauft, dass er oder sie noch nicht getauft waren.
  • Für die Aufnahme eines Bewerbers ist der Bischof zuständig. Deswegen richtet der zuständige Seelsorger immer ein Gesuch an das Generalvikariat um Erlaubnis zur Aufnahme. Dieses beauftragt ihn in der Regel mit der Aufnahme.
  • Wenn Sie einer der öffentlich-rechtlichen christlichen Religionsgemeinschaften der Bundesrepublik Deutschland angehört haben, müssen Sie vor der Aufnahme in die römisch-katholische Kirche beim Einwohnermeldeamt den Austritt aus Ihrer bisherigen Religionsgemeinschaft erklären. Sie sollen ihre Aufnahme in die katholische Kirche baldmöglichst ebenfalls dem Einwohnermeldeamt mitteilen.

--> zur liturgischen Feier