Ich möchte wieder eintreten ...Situation: Ausgetreten? In
der Erzdiözese Bamberg treten jedes Jahr rund 3.500 Katholiken aus der
Kirche aus. Die meisten sagen als Begründung: Die Kirchensteuer kostet
mich zu viel Geld. Andere haben sich über den Pfarrer geärgert. Etliche
haben ihre Zweifel: Gott? Kirche? Sakramente? Was hat das mit mir zu
tun? Dann gehen sie zum Standesamt und erklären, dass sie nicht mehr
zur katholischen Kirche gehören wollen. Gebühr bezahlt – Formular
ausgefüllt - Verwaltungsakt abgeschlossen – alles abgeschlossen? Abgeschlossen für immer? Hat der Austritt Konsequenzen? Kann man ihn rückgängig machen? Ja, man kann! Konsequenzen des KirchenaustrittsWer
austritt, stellt sich außerhalb der sichtbaren kirchlichen
Gemeinschaft. Ohne Kirchenzugehörigkeit nimmt gewöhnlich die religiöse
Bindung ab und der Glaube geht oft verloren. Konkret: Man darf nicht
mehr die Sakramente empfangen, kann nicht mehr Pate bei der Taufe oder
Firmung sein. Er wird in der Regel nicht kirchlich beerdigt. Warum?
Diese Konsequenzen sind keine Trotzreaktion der Kirche,
sondern hier wird die Entscheidung, der Kirche den Rücken zuzuwenden, ernst
genommen.
Trotzdem bleibt die Verbindung mit der Kirche erhalten, die
in der Taufe geknüpft wurde. Deshalb ist für die Kirche auch nach dem Austritt
niemand „abgeschrieben“. Denn wer getauft ist, gehört ein für alle Mal zur
Gemeinschaft der Menschen, die Jesus Christus gerufen hat, in der Gemeinschaft
der Kirche den Weg des Glauben zu gehen und das ewige Leben zu „erben“. So
verstanden kann die Mitgliedschaft in der Kirche – anders als bei einem Verein
– nicht völlig gekündigt werden. Deshalb gibt es auch keine zweite Taufe.
Gründe für den Wiedereintritt- „Mir hat etwas gefehlt. Irgendwie habe ich doch meine Heimat in der Kirche.“
- „Also,
ich hatte mich maßlos über unseren Religionslehrer geärgert. Da bin ich
spontan aus der Kirche ausgetreten. Aber jetzt bin ich älter und hab
gemerkt: Kirche hängt doch nicht bloß von den Funktionären ab.“
- „Wissen
Sie, ich habe in den letzten Jahren viel gelesen über Buddhismus und
andere Religionen. Ich bin zwar immer noch nicht von allem überzeugt,
was die katholische Kirche sagt. Aber insgesamt entspricht sie doch am
meisten dem, was ich glaube.“
- „Jetzt haben wir ein Kind
bekommen, und ich möchte mein Kind schon religiös erziehen. Aber wenn
ich in keiner Kirche bin, kann ich das dann glaubwürdig tun?“
Das sind vier Stimmen von vielen Menschen, die wieder in die Kirche aufgenommen worden sind. Und das sind gute Gründe! Schritte, die zurück in die Gemeinschaft der Kirche führenErster Schritt: Fragen klärenWer
nach einem Austritt wieder zur Kirche gehören will, findet offene
Türen. Erster Schritt: Für sich selber offene Fragen klären. Wenn
jemand seinen Schritt rückgängig machen möchte, kann er sich folgenden
Fragen stellen: - Warum bin ich damals ausgetreten?
- Was war der Anlass für mich?
- Was bedeutet mir der Glaube an Jesus Christus heute?
- Welche Rolle kann die Kirche jetzt in meinem Leben spielen?
Die Chance ist gegeben: Sie können sich bewusst für den Glauben entscheiden. Zweiter Schritt: Kontakt mit einem Seelsorger aufnehmenIn
der Regel gehen sie auf den Pfarrer in der Pfarrgemeinde zu, wo Sie
wohnen. Aber Sie können auch das Gespräch mit einem Seelsorger oder
einer Seelsorgerin Ihres Vertrauens suchen. Er bespricht mit ihnen den
Wunsch nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche. Wer
inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten ist, erklärt
zuerst seinen Austritt dort. Dritter Schritt: Den Antrag auf Wiederaufnahme stellenFür
die Kirche ist die Rückkehr von Ausgetretenen mehr als ein bloßer
Rechtsakt. Die Wiederaufnahme ist ein bewusster neuer Anfang im Glauben
und in der Gemeinschaft der Kirche. Mit Ihnen gemeinsam wird der
Seelsorger, an den Sie sich gewendet haben, einen Antrag auf
Wiederaufnahme formulieren. Ihrem Antrag wird in kurzer Zeit gerne
entsprochen. Vierter Schritt: Die Feier der Aufnahme Zur
Gemeinschaft der Menschen gehören, die an Jesus Christus glauben – das
ist mehr als die Nummer in einer Liste oder die Karte in einer
Mitgliederkartei sein. Deswegen wird die Aufnahme in einer schlichten
gottesdienstlichen Feier vollzogen. Kern der Feier ist das
Glaubensbekenntnis. Das kann vor der ganzen Gemeinde oder auch nur vor
zwei Zeugen und dem Priester, der die Wiederaufnahme erklärt, abgelegt
werden. Die Form und der Rahmen der Feier werden eng mit Ihnen
abgestimmt. FormalitätenDie Wiederaufnahme wird in die
Taufbücher der Kirche eingetragen; dort ist ja auch der Austritt
vermerkt worden. Wer wieder in die Kirche eingetreten ist, teilt den
Schritt auch selbst dem Standesamt mit. Er veranlasst so den Eintrag
„rk“ auf der Lohnsteuerkarte und zahlt – falls er steuerpflichtig ist –
wieder Kirchensteuer. Wiedereintritt: Thema „Kirchensteuer“ Die Kirchensteuer ist in Deutschland die übliche Form, wie
Christen ihren Beitrag für die Aufgaben der Kirche leisten. Um einem falschen
Gerücht gar nicht erst Raum zu geben: Die Kirchensteuer wird erstmalig in dem
Monat fällig, in dem der Wiedereintritt stattfindet. Die Behauptung ist
schlicht falsch, dass die Kirchensteuer für die gesamte Zeit, in der man
ausgetreten war, nachgezahlt werden müsste.
Die
Gelder werden vor allem verwendet für die Seelsorge, die sozialen
Dienste, für Schule und Bildung und für die Weltkirche. Der gezahlte
Betrag ist steuerlich voll absetzbar und verringert so die Steuerlast. Über
die Verteilung der kirchlichen Mittel bestimmt der gewählte
Diözesansteuerausschuss. Der Haushalt der Erzdiözese Bamberg wird jedes
Jahr veröffentlicht. Auch der Haushaltsplan der einzelnen
Kirchenstiftungen kann von jedem eingesehen werden. Sie wollen wissen, wie die Kirchensteuer der Erzdiözese Bamberg verteilt wird? Im Internetangebot der Erzdiözese Bamberg finden Sie die entsprechenden Informationen.
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