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Ich möchte wieder eintreten ...

Situation: Ausgetreten?

In der Erzdiözese Bamberg treten jedes Jahr rund 3.500 Katholiken aus der Kirche aus. Die meisten sagen als Begründung: Die Kirchensteuer kostet mich zu viel Geld. Andere haben sich über den Pfarrer geärgert. Etliche haben ihre Zweifel: Gott? Kirche? Sakramente? Was hat das mit mir zu tun? Dann gehen sie zum Standesamt und erklären, dass sie nicht mehr zur katholischen Kirche gehören wollen. Gebühr bezahlt – Formular ausgefüllt - Verwaltungsakt abgeschlossen – alles abgeschlossen?

Abgeschlossen für immer? Hat der Austritt Konsequenzen? Kann man ihn rückgängig machen? Ja, man kann!

Konsequenzen des Kirchenaustritts

Wer austritt, stellt sich außerhalb der sichtbaren kirchlichen Gemeinschaft. Ohne Kirchenzugehörigkeit nimmt gewöhnlich die religiöse Bindung ab und der Glaube geht oft verloren. Konkret: Man darf nicht mehr die Sakramente empfangen, kann nicht mehr Pate bei der Taufe oder Firmung sein. Er wird in der Regel nicht kirchlich beerdigt.

Warum?

Diese Konsequenzen sind keine Trotzreaktion der Kirche, sondern hier wird die Entscheidung, der Kirche den Rücken zuzuwenden, ernst genommen.

Trotzdem bleibt die Verbindung mit der Kirche erhalten, die in der Taufe geknüpft wurde. Deshalb ist für die Kirche auch nach dem Austritt niemand „abgeschrieben“. Denn wer getauft ist, gehört ein für alle Mal zur Gemeinschaft der Menschen, die Jesus Christus gerufen hat, in der Gemeinschaft der Kirche den Weg des Glauben zu gehen und das ewige Leben zu „erben“. So verstanden kann die Mitgliedschaft in der Kirche – anders als bei einem Verein – nicht völlig gekündigt werden. Deshalb gibt es auch keine zweite Taufe.

Gründe für den Wiedereintritt

  • „Mir hat etwas gefehlt. Irgendwie habe ich doch meine Heimat in der Kirche.“
  • „Also, ich hatte mich maßlos über unseren Religionslehrer geärgert. Da bin ich spontan aus der Kirche ausgetreten. Aber jetzt bin ich älter und hab gemerkt: Kirche hängt doch nicht bloß von den Funktionären ab.“
  • „Wissen Sie, ich habe in den letzten Jahren viel gelesen über Buddhismus und andere Religionen. Ich bin zwar immer noch nicht von allem überzeugt, was die katholische Kirche sagt. Aber insgesamt entspricht sie doch am meisten dem, was ich glaube.“
  • „Jetzt haben wir ein Kind bekommen, und ich möchte mein Kind schon religiös erziehen. Aber wenn ich in keiner Kirche bin, kann ich das dann glaubwürdig tun?“

Das sind vier Stimmen von vielen Menschen, die wieder in die Kirche aufgenommen worden sind. Und das sind gute Gründe!

Schritte, die zurück in die Gemeinschaft der Kirche führen

Erster Schritt: Fragen klären

Wer nach einem Austritt wieder zur Kirche gehören will, findet offene Türen. Erster Schritt: Für sich selber offene Fragen klären. Wenn jemand seinen Schritt rückgängig machen möchte, kann er sich folgenden Fragen stellen:

  • Warum bin ich damals ausgetreten?
  • Was war der Anlass für mich?
  • Was bedeutet mir der Glaube an Jesus Christus heute?
  • Welche Rolle kann die Kirche jetzt in meinem Leben spielen?

Die Chance ist gegeben: Sie können sich bewusst für den Glauben entscheiden.

Zweiter Schritt: Kontakt mit einem Seelsorger aufnehmen

In der Regel gehen sie auf den Pfarrer in der Pfarrgemeinde zu, wo Sie wohnen. Aber Sie können auch das Gespräch mit einem Seelsorger oder einer Seelsorgerin Ihres Vertrauens suchen. Er bespricht mit ihnen den Wunsch nach einem Wiedereintritt in die katholische Kirche. Wer inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten ist, erklärt zuerst seinen Austritt dort.

Dritter Schritt: Den Antrag auf Wiederaufnahme stellen

Für die Kirche ist die Rückkehr von Ausgetretenen mehr als ein bloßer Rechtsakt. Die Wiederaufnahme ist ein bewusster neuer Anfang im Glauben und in der Gemeinschaft der Kirche. Mit Ihnen gemeinsam wird der Seelsorger, an den Sie sich gewendet haben, einen Antrag auf Wiederaufnahme formulieren. Ihrem Antrag wird in kurzer Zeit gerne entsprochen.

Vierter Schritt: Die Feier der Aufnahme

Zur Gemeinschaft der Menschen gehören, die an Jesus Christus glauben – das ist mehr als die Nummer in einer Liste oder die Karte in einer Mitgliederkartei sein. Deswegen wird die Aufnahme in einer schlichten gottesdienstlichen Feier vollzogen. Kern der Feier ist das Glaubensbekenntnis. Das kann vor der ganzen Gemeinde oder auch nur vor zwei Zeugen und dem Priester, der die Wiederaufnahme erklärt, abgelegt werden. Die Form und der Rahmen der Feier werden eng mit Ihnen abgestimmt.

Formalitäten

Die Wiederaufnahme wird in die Taufbücher der Kirche eingetragen; dort ist ja auch der Austritt vermerkt worden. Wer wieder in die Kirche eingetreten ist, teilt den Schritt auch selbst dem Standesamt mit. Er veranlasst so den Eintrag „rk“ auf der Lohnsteuerkarte und zahlt – falls er steuerpflichtig ist – wieder Kirchensteuer.

Wiedereintritt: Thema „Kirchensteuer“

 

Die Kirchensteuer ist in Deutschland die übliche Form, wie Christen ihren Beitrag für die Aufgaben der Kirche leisten. Um einem falschen Gerücht gar nicht erst Raum zu geben: Die Kirchensteuer wird erstmalig in dem Monat fällig, in dem der Wiedereintritt stattfindet. Die Behauptung ist schlicht falsch, dass die Kirchensteuer für die gesamte Zeit, in der man ausgetreten war, nachgezahlt werden müsste.

 

Die Gelder werden vor allem verwendet für die Seelsorge, die sozialen Dienste, für Schule und Bildung und für die Weltkirche. Der gezahlte Betrag ist steuerlich voll absetzbar und verringert so die Steuerlast.

Über die Verteilung der kirchlichen Mittel bestimmt der gewählte Diözesansteuerausschuss. Der Haushalt der Erzdiözese Bamberg wird jedes Jahr veröffentlicht. Auch der Haushaltsplan der einzelnen Kirchenstiftungen kann von jedem eingesehen werden.

Sie wollen wissen, wie die Kirchensteuer der Erzdiözese Bamberg verteilt wird? Im Internetangebot der Erzdiözese Bamberg finden Sie die entsprechenden Informationen.