Wir haben einen Sterbefall...
Als erstes wollen wir Ihnen unsere aufrichtige Anteilnahme bekunden! Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um die jetzt notwendigen Schritte zu tun.
- Einige Entscheidungen müssen getroffen werden:
- Wollen Sie die fachkundige Hilfe eines Beerdigungsinstitutes in Anspruch nehmen, oder erledigen Sie die Formalitäten selbst?
- Wollte der/die Verstorbene eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung?
- In welcher Weise sollen die Trauerfeierlichkeiten begangen werden? Also: Direkt auf dem Friedhof innerhalb einer würdigen Wortgottesfeier mit Aussegnung und Bestattung – oder soll vor der Aussegnung und Bestattung in der Pfarrkirche die Eucharistie (ein Requiem) gefeiert werden?
- Die ersten Schritte, die zu tun sind:
Mit der Todesbescheinigung, die der Arzt ausstellt, und den Personalpapieren des/der Verstorbenen stellt Ihnen das Standesamt des Sterbeortes die Sterbeurkunde aus. Von den Duplikaten, die Sie dabei erhalten, brauchen Sie je eine Kopie für die Friedhofsverwaltung und für das Pfarramt (wenn Sie ein Bestattungsinstitut beauftragt haben, kümmert sich der Bestatter darum).
- Um eine würdige Feier zu gewährleisten, legen wir Ihnen nahe, mit dem Geistlichen ein Gespräch zu führen, damit er den/die Verstorbene angemessen würdigen kann. Wenn Sie möchten, kann auch ein Lebenslauf verlesen werden, den Sie dem Geistlichen zukommen lassen.
- Zuständigkeiten:
Die beiden Friedhöfe in Neunkirchen stehen unter der Trägerschaft der Marktgemeinde. Mit der kommunalen Friedhofsverwaltung ist zu klären, auf welchem Friedhof die Beerdigung stattfinden kann. Auf dem „neuen Friedhof“ wurde zur Urnenbeisetzung eigens ein würdiger Ort geschaffen. Den Termin für die Trauerfeierlichkeiten setzen Pfarramt und Friedhofsverwaltung einvernehmlich fest. Persönliche Wünsche werden gerne berücksichtigt, soweit das im Rahmen der Möglichkeiten liegt.
- Falls Sie sich für eine Feuerbestattung entschieden haben:
Nach der Einäscherung findet die Beisetzung der Urne für gewöhnlich im engen Familienkreis statt. Auf besonderen Wunsch kann der Geistliche Sie auch dabei mit einem schlichten Ritus begleiten.
Weitere Bräuche
- Am Sonntag nach der Beerdigung werden im Pfarrgottesdienst (siehe Gottesdienstordnung) die Verstorbenen der vergangenen Woche ins Gebet der Gemeinde eingeschlossen.
- Einmal im Monat findet am Sonntagnachmittag für die Verstorbenen der zurückliegenden Zeit ein feierliches Totengebet statt (den Termin entnehmen Sie bitte der Gottesdienstordnung)
- An Allerheiligen gehen wir gemeinsam auf den Friedhof zur Gräbersegnung und beten gemeinsam für alle unsere Toten.
- An Allerseelen erinnern wir den alle Verstorbenen des letzten Jahres in einer eigenen Gedenkfeier und empfehlen sie der Barmherzigkeit Gottes.
- Von Zeit zu Zeit geben die Angehörigen ein Messstipendium, um im Gottesdienst ihr Gebetsandenken ausdrücklich mit einzubringen. Die geschieht besonders EIN Jahr nach dem Sterbefall.
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