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Wir wollen heiraten...

Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie den „Partner fürs Leben“ gefunden haben. Von Herzen wünschen wir Ihnen alles Gute für Ihren gemeinsamen Lebensweg!

Für die kirchliche Trauung ist folgendes zu beachten:

  • beide Partner müssen (nach katholischem Kirchenrecht) ledig sein; d.h. nach katholischem Verständnis, sie dürfen auch nicht in Scheidung leben; es sei denn, die erste Ehe war auch nach dem canonischen (kirchlichen) Recht ungültig. (Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie bitte mit einem Seelsorger Ihres Vertrauens. Wir sind der Meinung, das Gespräch lohnt sich, auch wenn sich nicht immer die Wege öffnen lassen.)
  • Vor der Eheschließung führen Sie mit dem Pfarrer Ihrer Heimatgemeinde (er ist für Sie der zuständige Ansprechpartner) ein so genanntes „Brautgespräch“; dabei geht es um Ihre Personalien, das kirchliche Eheverständnis, die Form der kirchlichen Trauung und die anderen Rahmenbedingungen.
  • katholische Brautleute lassen sich von ihrem Taufpfarramt (steht normalerweise im Stammbuch) ein neues Taufzeugnis ausstellen, das sie zum „Brautgespräch“ mitbringen.
  • Die Trauung selbst spenden sich die Brautleute vor dem Geistlichen innerhalb einer festlichen Wortgottesfeier oder Messfeier.
  • Wenn Sie in Neunkirchen heiraten möchten, können Sie sich hier das Anmeldeformular für die Trauung herunterladen.




Nun ist einer der beiden Partner evangelisch...

Das ist aber (gottlob) heute auch kein Problem mehr.

  • Dazu führen die Brautleute ein Brautgespräch mit beiden Pfarrern
  • die Feier der Trauung kann von beiden Pfarrern gemeinsam assistiert werden; der Volkmund spricht dabei gerne von einer „ökumenischen Trauung“. Sie findet entweder in der katholischen Kirche statt, dann ist es eine „katholische Trauung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers“, oder in der evangelischen Kirche, dann ist es eine „evangelische Trauung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers“.
  • die Feier der Trauung kann auch mit nur einem der beiden Geistlichen – als katholische oder evangelische Trauung – gefeiert werden.
  • Entscheiden Sie sich für die katholische Trauungsfeier, sind seitens der beiden Kirchen keine besonderen Dinge zu regeln;
  • wird die Trauung in der evangelischen Kirche gefeiert, benötigt der/die katholische Partner(in) die „Dispens von der Formpflicht“, damit die Ehe dann auch vor der kath. Kirche anerkannt ist.
    Was bedeutet "Dispens von der Formpflicht"? Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament, und soll deshalb auch nach dem katholischen Ritus gefeiert werden. Entscheiden sich Brautleute für eine andere (nicht-katholische) Form, werden die Unterlagen dem Bischof vorgelegt, der gewöhnlich von dieser Verpflichtung befreit.
  • Taufe und Erziehung der Kinder:
    Natürlich möchte jeder, der seinen Glauben ernst nimmt, die künftigen Kinder in seiner Konfession taufen lassen. Wir empfehlen den betroffenen Paaren, sich schon vor der Hochzeit darüber zu einigen.
    In jedem Fall sind immer beide Eltern für die Erziehung ihrer Kinder – auch in der religiösen Erziehung – verantwortlich. Wie immer die Eltern sich entscheiden, respektieren es die Kirchen. Niemand hat deswegen mit Schwierigkeiten seiner eigenen Konfession zu rechnen.
  • Gerade in einer konfessionsverbindenden Ehe ist es wichtig, dass jeder auch in seiner eigenen Kirche beheimatet bleibt.