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Trauung

Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, dann sollten Sie sich bald mit Ihrem zuständigen Wohnsitzpfarramt in Verbindung setzen.

Bei diesen ersten Kontakten können die zwei wichtigsten Termine festgelegt werden:

- der Hochzeitstermin
- das Traugespräch.
Außerdem erhalten Sie Informationen, über die Ehevorbereitungskurse, die gewöhnlich von einem Theologen, einem Arzt und einem Juristen angeboten werden (meistens samstags von 9.00 – 16.00 Uhr).


Das Traugespräch ist in jedem Fall notwendig:
- Das Eheverständnis der kath. Kirche kommt zur Sprache.
- Das Ehevorbereitungsprotokoll wird ausgefüllt.
- Der Traugottesdienst, sein innerer Sinn werden besprochen und erarbeitet.
- Lieder, biblische Lesungen und Gebete können Sie gemeinsam aussuchen.

Zu beachten wäre, dass eine gottesdienstliche Feier in erster Linie die Feier des Leidens, Sterbens und der Auferstehung Jesu beinhaltet. Soll bei getauften Christen eine hl. Messe der Rahmen sein, gilt zu beachten: In der Kommunion empfangen die Gläubigen den Leib und das Blut ihres Herrn Jesus Christus. Communio heißt Gemeinschaft. Sie entsteht zwischen Christus und den Gläubigen und durch ihn unter den Gläubigen.

Die Einladung zur hl. Kommunion gilt denjenigen, die dieses Geheimnis in ihrem Glauben annehmen. Wer diesen Glauben nicht mitbringt oder für wen dieser Schritt unredlich wäre, soll zu diesem Mahl nicht hinzutreten. Es ist ferner zu überlegen, ob jemand von den Hochzeitsgästen eine Lesung oder die Fürbitten übernehmen kann. Persönliche Fragen können angesprochen werden.

Auch mehr technische Frage stehen an, z. B. besonderer Blumenschmuck in der Kirche, Auswahl der Musikstücke, Fotografieren im Traugottesdienst. Bei der Auswahl von Musikstücken sollten keine Musikstücke gewünscht werden, die in Filmen und im Fernsehen bei derartigen Feiern zu hören sind.

Dadurch entsteht allzu oft der Eindruck, es kämen für Trauungen und Beerdigungen nur das "Ave Maria" oder das "Ave verum" (ein lateinisches Lied zur Verehrung des heiligsten Altarsakramentes) oder das "Largo" aus der Oper Xerxes ("Serse") von Gg. Friedr. Händel in Frage. Arme Kirchenmusik! Unser Kantor Toni Rotter (Tel. 6 15 68) berät sie gerne.

Katholische Brautleute benötigen einen Taufschein, der nicht älter als ein halbes Jahr ist. Er dient vor allem, zu beweisen, dass die/der Heiratswillige kirchlich noch keine Ehe geschlossen hat. Evangelische Christen benötigen ein Taufzeugnis, um zu dokumentieren, dass sie getauft sind. Dazu genügt auch ein Stammbucheintrag oder auch ein älteres Taufzeugnis. Die christliche Ehe ist eine Quelle vieler Freuden. Wir lassen den Humor nicht zu kurz kommen. Wir lachen viel miteinander und mit den Kindern –manchmal auch über uns selber.