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Träger der Kindertagesstätten St. Kunigund

Die Filialkirchenstiftung St. Kunigund ist der Rechtsträger aller Einrichtungen der katholischen Kirchengemeinde St. Kunigund, also auch der Kindertagesstätten.

Die Kirchenverwaltung ist der gesetzliche Vertreter der Kirchenstiftung und besteht aus vier gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinde und dem jeweiligen Pfarrer. Diese erstellt den Haushalt (u. a. auch aus Mitteln der Kirchensteuer), ist Personal- und Sachaufwandsträger und bestimmt die Leitlinien der pädagogischen bzw. religionspädagogischen Arbeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.