Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung
Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Vertretungsorgan der Kirchenstiftung. Sie
besteht aus dem Pfarrer, der zugleich Vorsitzender ist, und gewählten
Mitgliedern aus der Pfarrgemeinde. Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder
ist sechs Jahre. Die Mitglieder versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich. Der Kirchenverwaltung obliegt die sparsame und sorgfältige Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, das beinhaltet u.a. - das Aufstellen und Abrechnen des Haushaltes der Pfarrei,
- die Bearbeitung aller Personalangelegenheiten,
- die Verwaltung und Instandhaltung der Gebäude der Pfarrei und
- die Verteilung der MIttel für Seelsorge und Verwaltung
Die Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die
Arbeit der Kirchenverwaltung liegt somit schwerpunktmäßig auf dem
weltlichen Bereich. Die Kirchenverwaltung entsendet einen Vertreter in den
Pfarrgemeinderat und umgekehrt der Pfarrgemeinderat einen in die Kirchenverwaltung.
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