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Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Vertretungsorgan der Kirchenstiftung.
Sie besteht aus dem Pfarrer, der zugleich Vorsitzender ist, und  gewählten Mitgliedern aus der Pfarrgemeinde. Die Amtsperiode der gewählten Mitglieder ist sechs Jahre. Die Mitglieder versehen ihr Ehrenamt unentgeltlich.
Der Kirchenverwaltung obliegt die sparsame und sorgfältige Verwaltung des Kirchenstiftungsvermögens, das beinhaltet u.a.

  • das Aufstellen und Abrechnen des Haushaltes der Pfarrei,
  • die Bearbeitung aller Personalangelegenheiten,
  • die Verwaltung und Instandhaltung der Gebäude der Pfarrei und  
  • die Verteilung der MIttel für Seelsorge und Verwaltung

Die Sitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Arbeit der Kirchenverwaltung liegt somit schwerpunktmäßig auf dem weltlichen Bereich. Die Kirchenverwaltung entsendet einen Vertreter in den Pfarrgemeinderat und umgekehrt der Pfarrgemeinderat einen in die Kirchenverwaltung.