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Mobilfunkanlagen auf Kirchendächern

In der Ordinariatskonferenz vom 6. Februar 2001 wurde bezüglich Mobilfunkanlagen auf Kirchendächern und kirchlichen Gebäuden beschlossen, dass in Zukunft keine stiftungsaufsichtlichen Genehmigungen für die Errichtung solcher Anlagen erteilt werden, weil mögliche gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen sind. Die Verträge bereits bestehender Anlagen sollen nach Ablauf nicht verlängert werden.

 

Bamberg, 21. Mai 2001                Albrecht Hauf

 

Weitere Informationen zum Thema Mobilfunk finden Sie in der Broschüre "Mobilfunk auf dem Kirchturm" , die Sie im Buchhandel über  ISBN 3-931845-70-2 beziehen können.