Bamberg. (bbk) Zu dem in Journalistenanfragen und in einigen Medien thematisierten Treffen von vier Beteiligten – ein Betroffener, der beschuldigte Priester, der bischöfliche Beauftragte und ein Jurist aus dem Arbeitsstab – im Herbst 2007 im Haus der Katholischen Stadtkirche Nürnberg nimmt das Erzbischöfliche Ordinariat Bamberg Stellung. - Das Treffen hat nach Vorabsprache und dem Einverständnis aller vier Beteiligter (ein Betroffener, Beschuldigter, bischöflicher Beauftragter, Jurist) stattgefunden. Das Gespräch diente dem Zweck, eine Klärung der Situation herbeizuführen. Die geäußerten Vorwürfe, dass das Ordinariat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Betroffenen zu einem gemeinsamen Gespräch gelockt habe, sind falsch. - Es wurde dem Betroffenen zu keinem Zeitpunkt eine Verzichts- oder Unterlassungserklärung vorgelegt; der Betroffene wurde aber auf mögliche juristische Folgen seiner Behauptungen hingewiesen, u.a. hatte er die Zahlung eines höheren Geldbetrages durch den von ihm Beschuldigten ins Gespräch gebracht. Der Betroffene ist gebeten worden, weitere Betroffene zu benennen, die zur Klärung der Sachlage beitragen könnten. Der geäußerte Vorwurf, dass dem Betroffenen eine Verzichts- oder Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung vorgelegt wurde, ist falsch. - Der Beauftragte hat in mehreren längeren telefonischen Einzelgesprächen Kontakt zu dem Betroffenen gehabt – so wie es die ‚Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche’ vorsehen. Der Betroffene hat dem gemeinsamen Vierer-Treffen zugestimmt und es sogar befürwortet. Der geäußerte Vorwurf, der Betroffene sei vom Beauftragten ausschließlich in Gegenwart des Beschuldigten gehört worden, ist falsch. - Der Beauftragte ist nicht von einem sog. Kirchenposten zurückgetreten, da er kein Angestellter der Kirche ist, sondern freiberuflich in eigener Praxis für psychotherapeutische Theologie tätig ist. Die Beauftragung der Erzdiözese Bamberg für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche bleibt weiterhin bestehen. - Die im Herbst 2007 geäußerten Vorwürfe gegen den Beschuldigten brachten kein eindeutiges Ergebnis, so dass weitere Schritte erforderlich gewesen wären (in dubio pro reo). Der Erzbischof wurde über die einzelnen Schritte des Vorgehens und über das Ergebnis des Treffens vom Beauftragten ausführlich informiert. Falsch ist, dass der Beauftragte den Erzbischof gedrängt habe, die Vorfälle öffentlich zu machen und die Staatsanwaltschaft zu informieren. Das Ordinariat Bamberg hat am 18. Juli 2008 einen Priester der Erzdiözese mit sofortiger Wirkung beurlaubt, als der Geistliche zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen sexueller Übergriffe keine eindeutige Stellungnahme abgeben konnte. Die Übergriffe sollen sich in den Jahren 1976 bis 1991 ereignet haben, in der er als Präfekt und Direktor an einem Knabenseminar in Bamberg tätig war. Der bischöfliche Beauftragte für die Prüfung von Vorwürfen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche, Dr. Georg Beirer, überprüft die gegen den Geistlichen erhobenen Vorwürfe in vier Fällen. Am 30. Juli 2008 ist der beschuldigte Priester zurückgetreten, er befindet sich derzeit in einer Einrichtung und wird psychotherapeutisch betreut. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat Ermittlungen aufgenommen. Das Erzbistum Bamberg wird alles in seiner Macht stehende tun, um zur Aufklärung der Vorwürfe beizutragen. Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick hat den Opfern möglicher sexueller Übergriffe im Erzbistum Bamberg sein Mitgefühl ausgesprochen und Unterstützung zugesagt. „Wir wollen jede Hilfe, die nötig und möglich ist, leisten“, sagte Schick am vergangenen Mittwoch vor Journalisten in Bamberg. „Wir möchten heilen und helfen. Wir hoffen, dass möglichst wenig Schaden übrig bleibt“, so der Bamberger Erzbischof wörtlich. |