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Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Bamberg

Der Diözesanrat...

... ist das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzilsdekrets über das Apostolat der Laien (Nr. 26) zur Koordinierung der Kräfte des Laienapostolats und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit im Erzbistum Bamberg;

... ist der Zusammenschluss von Vertretern der Dekanatsräte und der katholischen Verbände sowie von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche, Gesellschaft und Institutionen des Laienapostolats im Bereich der Erzdiözese.

Die verschiedenen Bereiche von Aktivitäten katholischer Laien spiegeln sich somit im Diözesanrat in einem breiten Spektrum wider. Er ist das repräsentative Laiengremium der Erzdiözese Bamberg. Die Einrichtung solcher Gremien ist auf die Beratungen und Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils und der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen. Konziliarer Geist soll spürbar werden!

Die Amtszeit des Diözesanrates beträgt vier Jahre. Beschlüsse fassen die Mitglieder in eigener Verantwortung.

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