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Arbeitgeberzuschuss zum Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag

Familie mit Kind
Ein Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum freiwilligen Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag besteht für die gesamte Dauer der Elternzeit in der Regel nicht, da während dieser Zeit die Gehaltszahlungspflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis ruhen. Ein Arbeitgeberzuschuss ist allerdings zu gewähren, wenn bei Aufnahme einer zulässigen Erwerbstätigkeit von der Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht Gebrauch gemacht wurde (wegen Herabsetzung der Arbeitszeit).

Ein Faltblatt Mutterschutz und Elterzeit finden Sie unter:
www.erzbistum-bamberg.de, Menüpunkt Erzbistum – Hauptabteilung VI Personal - Bezüge - Kindertagesstätten – Login Intern

Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter http://www.bmfsfj.de/