Zum 01.01.2009 ist das UVMG in Kraft getreten. Es enthält u. a. Änderungen im Beitrags- und Meldeverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung. Neu ist, dass ab dem 01.01.2009 die Insolvenzgeldumlage vom Arbeitgeber monatlich an die Krankenkassen als Einzugsstellen des Gesamtsozialversicherungsbeitrags abzuführen ist. Von der Insolvenzgeldzahlung ausgenommen sind jedoch Kirchenstiftungen, die als Stiftung des öffentlichen Rechts nicht der Insolvenzgeldpflicht unterliegen. Das UVMG enthält außerdem ein erweitertes Meldeverfahren für die Übermittlung der Unfallversicherungsdaten. Da die Rentenversicherungsträger im Rahmen der Betriebsprüfung zukünftig auch die Beitragszahlung zur Unfallversicherung prüfen, wird das Meldeverfahren zur Sozialversicherung ab dem 01.01.2009 für alle Arbeitgeber um die prüfungsrelevanten Informationen zur Unfallversicherung erweitert. Das bedeutet, dass eine Kirchenstiftung, die einzelne Arbeitgeber selbst abrechnet ab dem 01.01.2009 auch die unfallversicherungsspezifischen Daten mit anzugeben hat. Das sind insbesondere: - Betriebsnummer des zuständigen Unfallversicherungsträgers
- Mitgliedsnummer des Betriebes
- Gefahrtarifstelle
- Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Weiterführende Hinweise entnehmen Sie bitte dem Informationsangebot der jeweiligen Krankenkasse bzw. dem Schreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung vom 26.09.2008. http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20080926-ModUnfall.pdf |