Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist am 15. Oktober 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Regelungsinhalt ist unter anderem die Anhebung des Übungsleiterfreibetrages von 1.848,00 Euro auf 2.100,00 Euro, die rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt wurde. Die Umsetzung der Neuregelung ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt also ab November 2007 erfolgt. Sollte dadurch der Übungsleiterfreibetrag in Höhe von nunmehr 2.100,00 Euro nicht vollständig ausgeschöpft werden, besteht die Möglichkeit einer nachträglichen Berücksichtigung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Sozialversicherungsrechtlich kann die rückwirkende Erhöhung des Freibetrages auf 2.100,00 Euro erst mit Inkrafttreten des Gesetzes Wirkung entfalten (Niederschrift über die Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit über die Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 23./24.04.2007). |