AbgeltungsteuerInformation zur Abgeltung- und KirchensteuerDie Kirche bedarf zur Erfüllung ihres Auftrags im Dienst für Gott und die Menschen auch der finanziellen Unterstützung durch die Gläubigen. Die Erfüllung des kirchlichen Auftrags in unserem Erzbistum Bamberg in Gottesdienst, Verkündigung und breit gefächertem Dienst am Nächsten wird zu rund 90 % aus dem Aufkommen an Kirchensteuer gewährleistet. Diese kirchliche Abgabe wird regelmäßig als Zuschlag in Höhe von 8 % der veranlagten Lohn- und Einkommensteuer von unseren Gläubigen erhoben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wird die Besteuerung von Kapitalerträgen neu geordnet und sowohl für den Steuerbürger als auch für die Finanzverwaltung vereinheitlicht und vereinfacht. Da diese Veränderung auch Auswirkungen auf die Kirchensteuer hat, möchten wir Sie gerne nachfolgend darüber informieren. - Bisher wurden Kapitalerträge unterschiedlich besteuert. Mit Einführung der sog. Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerlich gleich behandelt. Ab diesem Zeitpunkt wird auf Kapitalerträge eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % erhoben. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und die Kirchensteuer von 8 %, so dass die endgültige steuerliche Belastung dieser Einkünfte bei rund 28 % liegt.
- Die Abgeltungsteuer bewirkt einen Steuerabzug an der Quelle, d.h. inländische Banken sind verpflichtet, bei jeder (Zins-)Gutschrift den Steuerabzug vorzunehmen und an die Finanzverwaltung abzuführen. Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer des Bürgers auf diese Kapitalerträge insoweit grundsätzlich abgegolten. Somit muss der Steuerbürger diese Kapitaleinkünfte dann nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
- Hinsichtlich der Kirchensteuererhebung bestehen zwei Alternativen.
- Der Steuerbürger kann seine Religionszugehörigkeit bei seiner Bank angeben. Dann nimmt die Bank - ohne dass die staatliche Finanzverwaltung hiervon Kenntnis erhält - die Erhebung der Kirchensteuer antragsgemäß als Zuschlag auf die Abgeltungsteuer für ihn vor.
- Sofern ein Steuerbürger hiervon keinen Gebrauch machen möchte, weil beispielsweise sein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt, hat er in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben, in welcher Höhe bereits Abgeltungsteuer von der Bank einbehalten wurde; über diesen Betrag stellt die Bank eine Bescheinigung aus. Die dort angegebene Abgeltungsteuer teilt das zuständige Finanzamt gemeinsam mit der sonst von ihm für den Veranlagungszeitraum festzusetzenden Einkommensteuer dem Katholischen Kirchensteueramt Bamberg mit, damit es wie bisher auf dieser Bemessungsgrundlage die betreffende Kirchensteuer von dem Steuerbürger erheben kann.
- Kinder, Studenten, Geringverdiener oder Rentner, die keine Einkommensteuer (ggf. nach Veranlagung) zu entrichten haben, werden auch von der Abgeltungsteuer befreit. Wer mit seinem Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (von derzeit 7.664 €) liegt, kann nach wie vor eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Legt er diese seiner Bank vor, werden ihm seine Kapitalerträge ohne Abzug von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gutgeschrieben.
- Die bei den Banken gestellten Freistellungsaufträge haben weiterhin Gültigkeit. Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer sind Kapitalerträge bis zur Höhe des künftigen Sparer-Pauschbetrags (801 € je Person/Jahr bzw. 1602 € für Verheiratete/Jahr) von der Einkommensteuer befreit.
Von Seiten des Gesetzgebers ist voraussichtlich ab dem Jahr 2011 geplant, dass die Banken die Kirchensteuer - wie die Abgeltungsteuer und den Solidaritätszuschlag - generell in Form des Quellensteuerabzugs erheben. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern notwendig, bei der die Banken unter Wahrung des Steuergeheimnisses sowie des Datenschutzes abfragen können, ob ihr Kunde einer Konfession angehört, für die Kirchensteuer zu erheben ist. Wir hoffen, dass diese Information eine Hilfe ist. Wir wünschen, dass durch die notwendige Angabe der Religionszugehörigkeit weiterhin Mittel zur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben bereitstehen. Unser Dank gilt allen, die bisher schon durch Kirchensteuer und Spenden mit-geholfen haben, dass Kirche lebendig bleibt.
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