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Allgemeine Regelungen zu Religionsunterricht
und religiöser Erziehung

Am 21. Oktober 2009 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein kultusministerielles Schreiben (KMS) an alle Schulen in Bayern erlassen, das für alle Schularten die wichtigsten Fragen zum Religionsunterricht und zum religiösen Leben an der Schule (z.B. auch Kooperation mit der Schulpastoral) regelt.

Folgende Gliederungspunkte bzw. Stichworte erleichtern die Suche:

  1. Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (Pflichtfach)
  2. Schulaufsicht über den Religionsunterricht
  3. Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts
  4. Pflichtfach für bekenntnisangehörige Schüler
  5. Religionsunterricht in der Kursphase der Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums
  6. Abmeldung vom Religionsunterricht
  7. Teilnahme am Religionsunterricht anderer Bekenntnisse
  8. Religionsunterricht in den Bekenntnisses kleinerer Religionsgemeinschaften
  9. Außerschulischer Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach
  10. Religiöses Leben an der Schule
    - Schulgebet
    - Schulgottesdienste
    - Sonstige kirchliche Veranstaltungen
    - Schulpastoral und Schulseelsorge
  11. Beurlaubung zur Erfüllung religiöser Pflichten

Das KMS gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren. Zu beachten ist, dass damit alle vorgängigen Regelungen außer Kraft treten.

Hier finden Sie das KMS im Wortlaut als pdf-Datei.

Formulare

Informationen

Referentenliste des Referates für Interreligiösen Dialog

Kalender der Abrahamsreligionen 2011