Am 21. Oktober 2009 hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein kultusministerielles Schreiben (KMS) an alle Schulen in Bayern erlassen, das für alle Schularten die wichtigsten Fragen zum Religionsunterricht und zum religiösen Leben an der Schule (z.B. auch Kooperation mit der Schulpastoral) regelt.
Folgende Gliederungspunkte bzw. Stichworte erleichtern die Suche:
Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (Pflichtfach)
Schulaufsicht über den Religionsunterricht
Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts
Pflichtfach für bekenntnisangehörige Schüler
Religionsunterricht in der Kursphase der Oberstufe des achtjährigen Gymnasiums
Abmeldung vom Religionsunterricht
Teilnahme am Religionsunterricht anderer Bekenntnisse
Religionsunterricht in den Bekenntnisses kleinerer Religionsgemeinschaften
Außerschulischer Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach
Religiöses Leben an der Schule
- Schulgebet
- Schulgottesdienste
- Sonstige kirchliche Veranstaltungen
- Schulpastoral und Schulseelsorge
Beurlaubung zur Erfüllung religiöser Pflichten
Das KMS gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren. Zu beachten ist, dass damit alle vorgängigen Regelungen außer Kraft treten.
Hier finden Sie das KMS im Wortlaut als pdf-Datei.