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Schulreferat der Erzdiözese Bamberg

Arbeitsbereiche

Religionsunterricht kirchlicher MitarbeiterInnen an Grund-, Haupt- und Förderschulen

  • Das Religionspädagogische Seminar bildet Religionslehrerinnen und Religionslehrer aus. Für sie werden zusammen mit GemeindeassistentInnen im Kirchlichen Seminar über 2 Jahre hinweg Ausbildungs- und Seminartage sowie Unterrichtsbesuche durch die Seminarleitung und Anleitung im Seminar durchgeführt.
  • Am Ende der in der Ausbildungsordnung für Religionslehrer grundgelegten Seminarzeit steht die zweite Dienstprüfung zum/ zur RL i.K.
  • Für GemeindeassistentInnen findet eine Religionspädagogische Prüfung im Rahmen der Prüfung zum/zur GemeindereferentIn statt.
  • PastoralassistentInnen werden im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Prüfungsordnung von MitarbeiterInnen im Religionspädagogischen Seminar betreut und ausgebildet. Auch sie legen eine schulpraktische Prüfung ab.
  • RL i.K., Gemeindereferenten/-innen und Pastoralreferenten/-innen werden nach der 2. Dienstprüfung in zweijährigem Turnus im für ihre Aufgaben im Religionsunterricht beraten (vgl. Beratung).
  • Für die angesprochenen Berufsgruppen werden vom Religionspädagogischen Seminar Fortbildungsveranstaltungen im Kontext Religionsunterricht auf regionaler und diözesaner Ebene angeboten (vgl. Fortbildung).
  • Für Fragen, die die Dienstaufsicht betreffen, z.B. im Zusammenhang mit dem unterrichtlichen Einsatz in den Schulen vor Ort, dem Umfang des Deputats, der Besoldung u.ä. sind, neben der Leitung der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht die zuständigen FachmitarbeiterInnen erste Anprechpartner (vgl. FachmitarbeiterInnen).

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